Guten Tag Anna,
wenn Sie aufgrund der Erziehung Ihres Kindes Elterngeld beziehen und Ihr Kind überwiegend erziehen, werden Ihnen (auf Antrag) ab dem Folgemonat der Geburt für 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge aufgrund von Kindererziehung gutgeschrieben. Aufgrund dieser Pflichtbeiträge erfüllen Sie die Voraussetzung der unmittelbaren Förderberechtigung für die Riesterrente.
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Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung