Hallo Stephan,
als Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente Sind Sie grundsätzlich auch unmittelbar zulagenberechtigt und können dementsprechend eine Riesterförderung erhalten.
Hinsichtlich der für Sie in Frage kommenden konkreten Produkte, zu Fragen zum Vertragsabschluss und zur jeweiligen frühestmöglichen Inanspruchnahme der Leistungen sollten Sie sich am besten bei der Verbraucherzentrale informieren/beraten lassen.