Hallo Karwendel,
die Entscheidung, ob ein Altersgeld zu klein ist und sich Versicherte ihre Riester-Rente komplett auszahlen lassen können, hängt von der Bezugsgröße West nach § 18 Sozialgesetzbuch IV ab. Bei einer Kleinbetragsrente darf die monatliche Rente nicht größer als ein Prozent dieses Werts sein (2018: monatliche Riester-Rente bis 30,45 Euro).
Eine Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente erfolgt nicht.
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