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Riester-Rente: Förderungsberechtigte Person?

von Slarti06.03.2008 | 09:26
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2 Antworten

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Hallo, ich habe hier einen Fall, der mir aus keinem der Infoportale oder sonstigen Dokumenten klar erscheinen will oder dort auch nur ansatzweise konkretisiert würde. Die interessierte Person ist: - angestellt in einer NRW-Kommune - Berechtigter einer Zusatzversorgungskasse der Kommunen bzw. des Landes NRW (ZVK) - und/aber als Architekt in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert Zum dritten Punkt wäre mir klar, daß die Person nicht Riestern könnte. Kürzlich aber las ich von einer Änderung im Regelwerk, wonach Berechtigte in einer ZVK auch förderungsberechtigt im Riester-Sinne sind. Wo steckt denn nun die Wahrheit und kann die Person Riestern? Viele Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Ausgleich zur Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Versorgungsniveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde ab 01.01.2002 die steuerliche Förderung der privatgedeckten Altersvorsorge eingeführt. Seither kann Altersvorsorge mittels "Riester-Rente" erfolgen.

Die neue steuerliche Förderung steht grundsätzlich denjenigen zu, die von den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Rentenreform und des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 wirtschaftlich betroffen sind und den betreffenden Alterssicherungssystemen weiterhin "aktiv" angehören.

Der Architekt, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung aus seinem bestehenden Beschäftigungsverhältnis zahlt ist unmittelbar förderberechtigt.

Hat sich der Architekt von der Rentenversicherungspflicht jedoch auf Antrag befreien lassen, weil er einem berufständigen Versorgungswerk beigetreten ist, beurteilt sich die Frage danach, ob auch für das Regelwerk dieses Versorgungsträgers die Einschnitte der Rentenreform gelten. Folglich besteht für diesen Personenkreis nur dann eine Förderberechtigung, wenn das Versorgungsrecht des berufsständigen Versorgungswerkes die entsprechende Anwendung des § 69e Abs.3 und 4 Beamtenversorgungsgesetz vorsieht. Dazu befragen Sie bitte das Versorgungswerk.

1 Antworten

Peter Podschußam 06.03.2008 | 12:25
Sofern der Riester-Interessierte als Angestellter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, hat er Anspruch auf Riester-Förderung.
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