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Riester - Rente = Hinzuverdienst zur gesetzlichen Rente?

von Harry19.06.2008 | 12:54
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3 Antworten

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Hallo, meine Frage richtet sich auf die Auswirkungen der Riester - Rente auf die spätere gesetzliche Rente. Bei der gesetzlichen Rente gibt es die Regelrente, die ab dem 67. Lebensjahr gezahlt wird. Mögliche Hinzuverdienste werden nicht auf diese Rente angerechnet. Wenn ich das richtig verstanden habe? Wenn ich jetzt früher in Rente gehen würde, sprich ab 65. werden die Hinzuverdienste auf meine Rente beim überschreiten gewisser Grenzen angerechnet. Gilt eine mögliche Zahlung aus einem Riester - Vertrag ebenso als Hinzuverdienst? Gruß harry

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Harry,

das Einkommen aus einem privaten Riester-Renten-Vertrag zählt nicht als Hinzuverdienst.

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt aktuell eine Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro. Wird diese Grenze überschitten, erhält der Rentner lediglich ein Teilrente.

2 Antworten

Ninaam 19.06.2008 | 13:06
Nein. Die Riester-Rente wird nicht angerechnet.
Amadéam 20.06.2008 | 01:41
...Sie sollten aber bedenken, dass das bundesdeutsche Rentenrecht mit seinen Änderungen (Reformen!) von Jahr zu Jahr unaufhaltsam zu einer Kürzung der künftigen Lesitungsansprüche führt. Der folgende Beitrag ist schon jetzt geltendes Recht: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/altersvorsorge_aid_2… Dem Staat ist nicht daran gelegen, dass es Ihnen im Alter gut geht. Ihm ist vielmehr daran gelegen, später so wenig wie möglich für die vielen Alten zu zahlen und angehäuftes Kapital zugunsten derer umzuverteilen, die nichts - oder zu wenig - für ihre Altersvorsorge getan haben.
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