Sehr geehrter Herr Ranzinger,
Bernhard hat zu Ihrer Frage bereits sehr erschöpfend Stellung genommen! Ergänzend wäre anzumerken, dass die Rückzahlung des Kapitals mit dem zweiten des auf das Jahr der Entnahme folgenden Jahres zu beginnen hat, also zwei Jahre nach Auszahlung.
Mit freundlichem Gruß