Sehr geehrter Herr Spain,
um die Riesterföderung zu erhalten ist es erforderlich, dass Sie zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland Pflichtbeiträge bezahlen. Das bedeutet, dass Sie zwar im Ausland wohnen können aber zur Deutschen Rentenversicherung Pflichtbeiträge bezahlen müssen.
Falls Sie im Ausland wohnen und Beiträge zu einer Rentenversicherung im Ausland bezahlen gehören Sie nicht zum förderberechtigten Personenkreis und erhalten somit keine Zulagen zum Riestervertrag.