Sehr geehrte Frau Meier,
eine Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich auch nach Italien gezahlt, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach deutschem Recht erfüllen.
Ob der Abschluss einer Riester-Rente für Sie persönlich in Betracht kommt, sollten Sie in einem Beratungsgespräch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen oder z. B. bei einer Verbraucherzentrale klären. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Deutsche Rentenversicherung hierzu nur allgemeine Hinweise geben darf; konkrete Produktempfehlungen sind unsererseits unzulässig.
Hinsichtlich des Riesterrentenbezugs ins Ausland gilt Fogendes:
Die Riester-Rente wird auch dann ausgezahlt, wenn Sie ihren Hauptwohnsitz ins EU-Ausland oder nach Island, Liechtenstein oder Norwegen verlegen. Sofern Sie im Rentenalter in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (= EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) auswandern, müssen Sie die vom Staat erhaltene Riesterförderung (Zulagen und Steuervorteile) grundsätzlich zurückzahlen.