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Experten-Antwort

Riester-Rente Kinder- Zulangenberechtigt?

von Edwin Jacobs04.02.2012 | 12:23
1476 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, meine Tochter ist verheiratet und hat ein gemeinsames Kind mit ihrem Ehemann. Während meine Tochter direkt zulagenberechtigt ist, ist es ihr Mann, der das Kindergeld erhält, nicht. Meine Tochter hat einen Riester-Vertrag. Erhält sie die Kinderzulage, obwohl ihr Mann das Kindergeld erhält?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Vorantwort ist gut, aber etwas kurz. Das Vorjahreseinkommen ist nach wie vor zu klären, so könnte es teurer werden als 60 €. Die Frage nach den kommenden Jahren - wer bleibt zuhause und erzieht Kinder sollte geklärt werden und wirklich auch: Warum hat der Ehemann nicht auch einen Riestervertrag ?

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2 Antworten

DarkKnight RVam 06.02.2012 | 07:42
Hallo Edwin, bei Ehegatten, die nicht dauerhaft getrennt leben und ihren Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat haben (§ 26 Abs. 1 EStG), wird die Kinder-zulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, es sei denn, beide Ehegatten beantragen die Zurechnung zum Vater (§ 85 Abs. 2 EStG). Also kann ihre Tochter, wenn sie und ihr Ehemann nicht dauerhaft getrennt leben und ihren Wohnesitz in der EU/EWR haben, die Zulage für das Kind erhalten! Warum hat denn der Ehemann keinen Riestervertrag? Wenn er doch nur mittelbar zulagenberechtigt ist, muss er doch nur einen Eigenbeitrag von 60 Euro zahlen um die volle Zulage von 154 Euro zu erhalten!!!
DarkKnight RVam 07.02.2012 | 09:51
@Experte: Seit wann muss ein mittelbar Zulagenberechtigter 4 Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen??? Das dürfte ja wohl falsch sein..... Ab diesem Jahr muss der mittelbar Zulagenberechtigte nur einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro leisten.... Aber abschließend müsste man natürlich noch wissen, wie alt das Kind ist und wer die Kindererziehungszeit bekommt.
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