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Experten-Antwort

Riester Rente Kleinstbetragsrente Auszahlung

von Rainer02.09.2023 | 11:53
1727 Ansichten
4 Antworten
Hallo, wir haben einen Riestervertrag mit einer monatlichen Rente von ca.: 30€. Wir wollen uns das Kapital komplett auszahlen lassen. Haben wir ein Anrecht darauf, oder kann der Versicherer sich da querstellen. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2023 | 08:22

Hallo Rainer, wenn Dein monatlicher Rentenanspruch wirklich nur einen Kleinstrentenbetrag ergäbe, so könntest Du Dir den Vertrag komplett auszahlen lassen. Im Jahr 2023 spricht man von einem Kleinstrentenbetrag, wenn der monatliche Anspruch 33,95 Euro (West) bzw. 32,90 Euro (Ost) nicht überschreitet. Der Betrag, bei dem man noch von einer Kleinstrente ausgeht, ändert sich aber von Jahr zu Jahr. Der monatliche Betrag ("Schwellenwert") ergibt sich aus  1% der sog. Bezugsgröße. Daher bitte unbedingt mit Deinem Anbieter die genaue Höhe Deines Anspruchs klären. Sollte Dein Anspruch doch diese Schwelle überschreiten, dann würde eine Komplettauszahlung grundsätzlich als schädliche Verwendung gesehen werden. Eine schädliche Verwendung hätte wiederum zur Folge, dass man die Steuervorteile sowie die erhaltenen Zulagen zurückzahlen müsste. Bitte wende Dich daher an Deinen Anbieter, um die genaue Höhe und die Auszahlungsmodalitäten zu klären.

3 Antworten

DRVam 02.09.2023 | 12:08
Das fragen Sie am besten beim Versicherer nach, oder werfen einen Blick in die Vertragsbedingungen, welche Sie ja seit Abschluss vorliegen haben.
Antwortam 02.09.2023 | 12:22
Wird bei einer Rente der im Sozialgesetzbuch verankerte Betrag von 1 Prozent der sogenannten Bezugsgröße nicht überschritten, handelt es sich um eine Kleinbetragsrente. Ihr ca. 30 € sind bei der Grenze. Sie müssen die exakte Höhe wissen. Wichtig für die Steuer. Ob ihr Anbieter Kleinstbetragrenten abfindet, müssen Sie aber den Vertragsbedingungen entnehmen.
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