Hallo Rainer, wenn Dein monatlicher Rentenanspruch wirklich nur einen Kleinstrentenbetrag ergäbe, so könntest Du Dir den Vertrag komplett auszahlen lassen. Im Jahr 2023 spricht man von einem Kleinstrentenbetrag, wenn der monatliche Anspruch 33,95 Euro (West) bzw. 32,90 Euro (Ost) nicht überschreitet. Der Betrag, bei dem man noch von einer Kleinstrente ausgeht, ändert sich aber von Jahr zu Jahr. Der monatliche Betrag ("Schwellenwert") ergibt sich aus 1% der sog. Bezugsgröße. Daher bitte unbedingt mit Deinem Anbieter die genaue Höhe Deines Anspruchs klären. Sollte Dein Anspruch doch diese Schwelle überschreiten, dann würde eine Komplettauszahlung grundsätzlich als schädliche Verwendung gesehen werden. Eine schädliche Verwendung hätte wiederum zur Folge, dass man die Steuervorteile sowie die erhaltenen Zulagen zurückzahlen müsste. Bitte wende Dich daher an Deinen Anbieter, um die genaue Höhe und die Auszahlungsmodalitäten zu klären.