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Riester-Rente und Kindererziehungszeiten

von seifertchen18.10.2007 | 22:23
1831 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe für meinen Riester-Vertrag bisher alle Zulagen erhalten. Nun hat die Zulagen-Stelle im Rahmen einer 3-Jahresprüfung festgestellt, daß meine Kindererziehungszeiten (Bezug von Erziehungsgeld, 3 Kinder) beim Rentenversicherungsträger noch nicht eingetragen sind und deshalb die Zulageberechtigung für diese Zeiträume in Frage steht. Ich habe jedoch jedesmal das Info-Blatt "Rentenversicherungspflicht wegen Kindererziehung" von meinem Versicherungsträger erhalten, d.h. die Geburten sind ordnungsgemäß gemeldet worden. Muß ich jetzt einen Antrag auf Kontenklärung stellen?? P.S.: Ich war und bin außerhalb dieser Zeiten pflichtversichert angestellt.

3 Antworten

no nameam 19.10.2007 | 07:02
... und dem Antrag auf Kontenklärung auch den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten beilegen. Diesen erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger. Sie können die Anträge aber auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung aufnehmen lassen (Versicherungsamt).
zam 19.10.2007 | 07:00
Rufen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger an und fragen, ob die Zeiten VOLLSTÄNDIG im Konto sind oder nicht! Wenn nicht, dann müssten Sie diese im Rahmen einer Kontenklärung beantragen.
seifertchenam 20.10.2007 | 14:50
Im Info-Blatt "Rentenversicherungspflicht wegen Kindererziehung" das ich von meinem Versicherungsträger erhalten habe, steht: "... Für Zeiten der Erziehung Ihres Kindes in den ersten drei Lebensjahren...sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert...." Und am Ende des Schreibens: "... Wir empfehlen jedoch, den Antrag (auf Anerkennung der Erziehungszeit) erst dann zu stellen, wenn Ihr Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat." Diese Verfahrensweise sollte doch der Zulagestelle bekannt sein. Wenn nun, nur um die Zulageberechtigung festzustellen, alle Eltern (mit Riester-Vertrag) diesen Antrag schon eher stellen müssen, kommt wohl eine Menge Arbeit auf die Versicherer zu. Zumal der Antrag nach Vollendung des 10.Lebensjahres der Kinder sicher nochmals gestellt werden muß. Da man in den ersten drei Jahren nach der Geburt aber ohnehin pflichtversichert ist, halte ich das für völligen Blödsinn.
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