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Riester Rente Zulage für Stieftochter?

von racethepace10.03.2009 | 12:29
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13 Antworten

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Hallo, kurz zu Situation. Ich habe zwei leibliche Kinder (6J + 10J alt), die mir im gemeinsamen Haushalt leben. Meine erste Ehefrau und Mutter meiner beiden Kinder ist 2005 verstorben. Seit 2007 bin ich wieder verheiratet, meine Frau und deren Tochter (9J alt) leben ebenfalls mit uns im gemeinsamen Haushalt. Das Kindergeld für meine leiblichen Kinder beziehe ich, das Kindergeld für meine Stieftochter bezieht meine Ehefrau. Meine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Jetzt zur eigentlichen Frage: Wenn ich einen Riester-Vertrag abschließe, gibt es dann eine Möglichkeit, dass ich auch die Zulage für meine Stieftochter erhalte? Vielen Dank im Voraus. Gruß racethepace

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Kinderzulage steht demjenigen zu, der am Jahresanfang das Kindergeld erhält.Bei zusammenlebenden und verheirateten Eltern grundsätzlich der Mutter, nur auf eine gemeinsame Erklärung hin dem Vater. Diese Erklärung ist jährlich auf dem Zulagenantrag neu abzugeben und kann nicht widerrufen werden.Sie müssen das Kindergeld für Ihre Stieftochter beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

JA!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ja, denn dann kommt noch eine Grundzulage dazu.

10 Antworten

racethepaceam 10.03.2009 | 13:09
Hallo, das bedeutet, dass meine Frau und ich veranlassen, dass zukünftig ICH das Kindergeld für meine Stieftochter beziehe und somit auch die Zulage für meine Stieftochter im Riester-Vertrag erhalte? Gruß racethepace
...am 10.03.2009 | 12:50
Ihre Frau kann aber auch einen eigenen Riestervertrag abschließen und dann die eigene Zulage und die Kinderzulage für ihr eigenes Kind ohne Eigenbeitrag bekommen (Huckepack-Verfahren)
racethepaceam 10.03.2009 | 13:28
Wobei der Hinweis von "...", also meine Frau schließt einen eigenen Riestervertrag ab, und erhält so die Zulage für sich und ihr Kind (Huckepack-Verfahren), die interessantere Variante wäre, richtig? Gruß racethepace
racethepaceam 10.03.2009 | 15:12
... und das geht, obwohl meine Frau kein Einkommen hat? Gruß racethepace
...am 10.03.2009 | 15:23
Ja, eben über das sog. Hucke-Pack-Verfahren und NUR wenn sie beide nicht dauernd getrennt voneinander leben UND sie als Hauptzulagenberechtigter Ihrer eigenen Riester-Vertrag mit dem Mindesteigenbeitrag bedienen. Schauen Sie doch einmal in diese Broschüre der Deutschen Rentenversicherung; da ist alles genau erläutert: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
racethepaceam 10.03.2009 | 16:01
Danke. Da steht aber auch, das beide Ehepartner uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein müssen. Meine Frau hat aber kein eigenes Einkommen (Hausfrau). Oder missverstehe ich das? Gruß racethepace
Schiko.am 10.03.2009 | 22:38
Es tut mir schon bald leid, dass ich scheinbar wieder das letzte Wort haben muss, Gotte helfe mir, ich kann nicht anders. Die Voraussetzungen für Kinderzulagen sind ja geklärt. Kenne natürlich auch den Ausdruck der " Altersvorsorge macht Schule" , das Huckepack Verfahren. Tatsache aber ist doch, viele meinen , durch einen Riestervertrag wird automatisch auch die Grundzulage der Ehefrau von 154 gewährt. Stimmt aber nicht, damit die Ehefrau auch die 154 Euro erhält ist der Abschluss eines eigenen Vertrages notwendig als unmittelbar Bezugs- berechtigte, sonst werden 154 verschenkt. Weder eigenes Einkommen, noch 60 Euro Mindestbeitrag muss die Ehefrau aufbringen. Meinetwegen, die Frau erhält 154 Grundzulage, plus durch Kindergeld- zahlung nachweisend je Kind 185 Euro bzw. 300 je Kind. Natürlich, hat die Ehefrau keinen eigenen Vertrag erhält der Ehemann durch Zuordnung des Kindergeldes die Zulagen für alle Kinder. Mit freundlichen Grüßen.
...am 11.03.2009 | 13:02
@schiko. Nichts anderes habe ich in meinen beiden Beiträgen behauptet! Man kann natürlich auch alles nocheinmal schreiben, nur mit anderen Worten... @racethepace damit ist gemeint, dass Ihre Frau uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig wäre, wenn sie Einkommen hätte. Es gibt nämlich auch Personen, die in Deutschland leben und arbeiten und wegen z.B. Teilbeschäftigung im Ausland mit entsprechenden Abkommen zum Teil auch im Ausland steuerpflichtig sind o.ä.
...am 12.03.2009 | 10:29
@schiko. Nichts anderes habe ich in meinen beiden Beiträgen behauptet! Man kann natürlich auch alles nocheinmal schreiben, nur mit anderen Worten... @racethepace damit ist gemeint, dass Ihre Frau uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig wäre, wenn sie Einkommen hätte. Es gibt nämlich auch Personen, die in Deutschland leben und arbeiten und wegen z.B. Teilbeschäftigung im Ausland mit entsprechenden Abkommen zum Teil auch im Ausland steuerpflichtig sind o.ä.
racethepaceam 13.03.2009 | 10:53
Hallo zusammen, erstmal Danke für die tolle Unterstützung. Meine Fragen sind jetzt geklärt und Anfang der kommenden Woche werde ich das mit meinem Vorsorgeberater bsp., der hatte mich anders informiert. Ich berichte in jedem Fall hier, was dabei rauskommt. Gruß racethepace
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