Die Kinderzulage steht demjenigen zu, der am Jahresanfang das Kindergeld erhält.Bei zusammenlebenden und verheirateten Eltern grundsätzlich der Mutter, nur auf eine gemeinsame Erklärung hin dem Vater. Diese Erklärung ist jährlich auf dem Zulagenantrag neu abzugeben und kann nicht widerrufen werden.Sie müssen das Kindergeld für Ihre Stieftochter beantragen.