Das ist korrekt: Der Mindesteigenbeitrag wird durch eine prozentuale Grenze bestimmt, die 2007 bei 3 % (des Vorjahreseinkommens) liegt, abzüglich Zulage. Maximal sind die Höchstbeträge des alternativ zulässigen Sonderausgabenabzugs (1575 EUR), vermindert wiederum um die Zulage, zu leisten.
Der Anspruch auf Zulagezahlung für das Jahr 2007 entsteht mit Ablauf dieses Jahres. Sie müssen also bis zum 31.12.2007 insgesamt einen Beitrag von 1185 EUR geleistet haben, um die volle Förderung zu erhalten. Ihre Zulagen müssen Sie beantragen (sofern nicht schon geschehen). Sie können auch Ihrem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen überweist die Zulagen für 2007 dann im Jahr 2008 direkt an Ihren Anbieter, der sie Ihrem Vorsorgekonto gutschreiben muss.