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Experten-Antwort

Riester Rentenbeginn

von K. Winter21.06.2016 | 22:54
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6 Antworten

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Hallo, ich habe im Internet keine konkrete Aussage gefunden bzgl. folgender Überlegung: Kann ich meine Riesterrente ab dem Alter von 60 resp. 62 Jahren ganz regulär monatlich auszahlen lassen, auch wenn ich noch gar nicht in Rente gehe? Dies wäre ja möglicherweise interessant, wenn ich im Alter meine Arbeitszeit reduziere und somit ein geringeres Einkommen habe. Gruß K. W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da der fleißige „KPJMK“ bereits die Rechtsquelle des § 1, Nr.2 AltZerfG benannt hat, ist dem nichts hinzuzufügen.

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5 Antworten

KPJMKam 22.06.2016 | 11:37
Auszahlung ab 62 ohne Rente. Vor 62 nur mit einer Altersrente. Steht hier. §1.1.2 und §14http://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/index.html
K. Winteram 22.06.2016 | 12:13
Danke für die schnelle Reaktion! Der Gesetzestext dazu ist ebenfalls hilfreich.
Riestereram 22.06.2016 | 19:16
Hallo, dies ist eine interessante Fragestellung. Ich habe meinen Riestervertrag 2006 abgeschlossen - mit Rentenbeginn in 2035 (mit 60). Da ich schwer chronisch krank bin und ich mit relativier Sicherheit vor Erreichen der (Regel-)Altersrente Erwerbsminderungsrente beantragen werden muss, habe ich den Rentenbeginn trotz Hinweis meiner Versicherung auf das neue Renteneintrittsalter nicht auf 62 verschoben. Meine Gedanken waren dabei ähnlich wie die von K.Winter: Ich wollte das voraussichtlich fehlende Einkommen abpuffern. Ich habe den Beitrag von KPJMK verstanden und auch die Gesetzestexte gelesen - nur leider nicht verstanden: §14 klingt mir danach, dass Altverträge mit Rentenbeginn 60 weiterlaufen können? Ist das richtig? Falls das nicht richtig ist: Was passiert, wenn ich meinen Vertrag nicht auf 62 umstelle? Muss ich dann zwischen 60 und 62 nichts einzahlen - und bekomme auch nichts ausgezahlt? Oder was passiert dann? Danke im Voraus für eine nochmalige Erläuterung. Riesterer
Riestereram 23.06.2016 | 00:14
Hallo KPJMK, danke nochmals. Mein Vertrag ist ein Fondssparplan; mit Garantiezinsen hat der Änderungswunsch meines Anbieters also nichts zu tun - aber vermutlich mit erneuten Gebühren. Rentenbeginn ist ein Monat nach meinem 60. Geburtstag. Wenn ich vor 60 EM werde bekomme ich kein Geld - soweit klar. Ab 60 bekomme ich die Rente ausgezahlt - unabhängig davon, ob ich noch arbeite, krank bin, arbeitslos bin oder EM-Rente bekomme. Korrekt? Danke für Ihre Hilfe!
KPJMKam 22.06.2016 | 20:28
Hallo. In §14.2 steht doch bei Altvertägen bleibt es bei 60 . Wenn vor 60 nur mit einer Altersrente wenn es dann noch eine gibt unter 60. Nicht mit Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich kenne den Vertrag nicht aber nehme an es ist eine Versicherung. Wenn man Ihn nicht ändert bleibt er wie er ist. Ohne neue versteckte Abschlussgebühr und mit einem Garantiezins von 2006. mit Laufzeitende und Auszahlungsbeginn 2035. Und ab 60 zahlen sie nicht mehr ein. Merken Sie jetzt warum die Versicherung Umstellen will.
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