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Riester Staatszulage

von Frage aus Frankfurt02.09.2007 | 21:28
1292 Ansichten
3 Antworten

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Ich freue mich, dass es diesen Forum gibt, denn ich habe eine Frage, auf die mein Versicherungsvertreter (wie so oft) keine Antwort wusste: Man mus 3% des soz.pflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, um alle Zulagen ungekürzt z erhalten. Zählt zu diesem Einkommen auch das Elterngeld? Danke für Ihre Bemühungen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Elterngeld zählt nicht zum sozialversichrungspflichtigem Entgelt, also auch nicht zum föderfähigem Entgelt.

2 Antworten

Schiko.am 02.09.2007 | 22:04
Ich meine nein. Elterngeld, arbeitslosen , krankengeld sind ja lohnersatzleistungen und werden steuerrechtlich als progressionsvorbehalt bewertet. Dies wäre ja eine doppelförderung im sozialen bereich. Das wort staatszulage ist irreführend. Mit freundlichen
Amadéam 02.09.2007 | 23:07
Elterngeldbezug löst keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aus. Damit zählt diese Leistung nicht zum förderfähigen Einkommen. Wer Elterngeld bezieht, wird in der Regel durch die Kindererziehungszeit in der GRV pflichtversichert sein (außer Beamte und andere versicherungsfreie Berufsgruppen) bzw. es empfiehlt sich, mittels einer Gemeinsamen Erklärung die Erziehungszeit auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der gerade das Elterngeld erhält. Die Förderberechtigung und die Höhe des Eigenanteils werden von der Kindererziehungszeit in der GRV abgeleitet. In der Regel wärre also der Sockelbeitrag zu leisten, wenn daneben keine weiteren versicherungspflichtigen Einkünfte vorliegen.
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