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Riester und Aufwandsentschädigung

von Steuernerv18.11.2009 | 11:28
782 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Zusammen, ein Mitarbeiter erhält eine Aufwandsenschädigung in Höhe von € 175,-- monatlich. Daneben verdient er € 225,00 aus seinem Minijob. Der Mitarbeiter will nun "riestern". Frage: Kann er seinen RV-Beitrag auf den Gesamtbetrag von € 400,-- aufstocken oder nur für den Betrag aus Arbeitsentgelt, also von € 225,--. Was ist die Situation, wenn der Mitarbeiter ein paar Monate nur eine Aufwandsentschädigung erhält. Kann er dann auch riestern und wer führt die zusätzlichen RV-Beiträge in diesem Fall ab? Danke für Ihre Hilfe

1 Antworten

Schiko.am 18.11.2009 | 13:01
Der genannte Betrag von monatlich 225 x 12 Euro 2700 ist nur riesterfähig wenn der Beitrag von derzeit 33,75 durch Eigen- leistung ( Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) von 11,03 (4,9%) aufgestockt wird. Als Gesamtbeitrag werden mit 4% ( 225x12 = 2700) Euro 108 im Jahr fällig Am einfachsten der AG. stockt den Lohn von 225 auf 400 auf, die Beiträge sind dann mi t15 und 4,90 % Aufstockung fällig. Gleich vorneweg, auch solche Fragen sind zugelassen. Die Aufwandsentschädigung ist nicht Riester geeignet. MfG.
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