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Riester und EM

von Lebkuchenmann01.02.2008 | 08:47
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsteilnehmer/innen und Experten, auf die Gefahr hin, dass ich jetzt total für blöd gehalten werde.... Ich habe einen Riestervertrag abgeschlossen. (Bitte keine Diskussionen mehr darüber!) Was pssiert denn jetzt, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente beantragen muss und diese auch bewilligt kriege? Läuft mein Vetrag dann weiter? Ich bin ja eigentlich nicht mehr Zulagenberechtigt, weil ich dann nicht mehr pflichtversichert bin oder? Wenn der Vertrag weitergeht, bemisst sich dann mein Beitrag an meiner Rentenhöhe? Lasse ich den Vertrag dann solange ruhen, wie ich Rente erhalte? kann mir das jemand beantworten? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße sendet der Lebkuchenmann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lebkuchenmann,

auch neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist es grds. noch möglich, weiterhin versicherungspflichtig zu arbeiten. In diesem Fall würden sich Ihre Mindesteigenbeiträge aus dem Bruttoverdienst abzgl. der zustehenden Zulagen errechnen (Rente bleibt außer Betracht). Sollte Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt werden und Sie würden dann nicht mehr arbeiten, sind Sie nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt, da ja keine Versicherungspflicht mehr vorliegt. Ein Beitrag wäre in diesem Fall nicht mehr zu zahlen, sie könnten jedoch weiterhin ungeförderte Beiträge entrichten (wie bei einer nicht geförderten klassischen Rentenversicherung). Der Rentenanteil, der auf den nicht geförderten Beiträgen beruht, würde dann in der Auszahlungsphase auch nur mit dem sog. Ertragsanteil besteuert werden. Ggf. käme noch eine mittelbare Zulagenberechtigung über die Ehefrau in Betracht, soweit diese selbst unmittelbar zulagenberechtigt ist und auch einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat (Voraussetzung wäre zudem noch, dass die Voraussetzungen für einen gemeinsame steuerliche Veranlagung erfüllt wären). In diesem Fall müssten Sie selbst keine Beiträge mehr zahlen, würden aber dennoch Zulagen auf Ihren Vertrag gutgeschrieben bekommen, soweit die Ehefrau die erforderlichen Mindesteigennbeiträge leistet.

Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zumindest noch auf geringfügiger Basis zu verdienen (derzeit noch bis brutto 355 EUR monatlich) und dann ggü. dem Arbeitgeber den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit zu erklären. Dann wären Sie wieder versicherungspflichtig mit der Folge, dass die Zulagenberechtigung erhalten bliebe. Sie sehen also, es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Riester-Vertrag weiterhin zu besparen. Es wäre daher ratsam, sobald die Entscheidung über Ihren Rentenantrag vorliegt, einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um dann die Situation noch einmal konkret zu erläutern.

1 Antworten

Lebkuchenmannam 01.02.2008 | 10:00
Liebe Expertin, vielen Dank! Jetzt habe auch ich das verstanden. Es wird ja immer soviel geredet, da kann man(n) schonmal den Überblick verlieren... Ihre Ausführungen sind für mich super hilfreich und ich werde mir das mit dem "minijob" im Falle des Falles wirklich übelegen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bedanke mich nochmals für Ihren sehr kompetenten und ausführlichen Beitrag. Auch werde ich Ihre Informationen an meine "Lebkuchenfrau"weitergeben. ;-)))))
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