Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Riester und evtll. BAV

von Löwin18.11.2010 | 14:41
1292 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit nunmehr fast 30 Jahren im Einzelhandel tätig und habe hieraus eher sehr bescheidene Rentenansprüche erworben. Ich beabsichtige daher, eine Riester-Rente abzuschließen. Bei einem Bruttojahresgehalt von ca. 12000 EUR werde ich hierfür 4 % = 480 EUR minus 154 EUR Zulagen, effektiv also 326 EUR im Jahr aufwenden. Nunmehr ist auch mein Arbeitgeber (Einzelhandel mit nur wenigen Mitarbeitern) bereit, mir eine Betriebliche Altersversorgung zukommen zu lassen. Diese möchte der Arbeitgeber selbst finanzieren. Frage an den Experten : Welche Möglichkeiten gibt es hierfür? Habe ich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden ein Anrecht auf diese "Betriebsrente" oder verfällt dieser dann zugunsten des Arbeitgebers? Ist das Guthaben in der Ansparphase zu besteuern? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zu Volkers Beitrag empfehle ich die Schriftenreihe der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema.

Dabei insbesondere die Broschüren "Riestern leicht gemacht - Ihre Checkliste", "Privatvorsorge von A bis Z" und "Betriebliche Altersvorsorge"

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Volkeram 18.11.2010 | 15:08
Hallo Löwin, ein bisschen kann ich dir da was beantworten. Einzahlungen in die Betriebsrente sind Steuer- und Sozialabgabenfrei. 2010 bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze, daß sind 2640 Euro. Das Geld wird dann in der Auszalphase nachgelagert besteuert. Also für diese Rente mußt du dann Steuern und Sozialabgaben zahlen. Im Einzelhandel kenne ich mich nicht aus, bei uns ist das über den Tarifvertrag geregelt, was der Arbeitgeber anbietet. Falls dein Arbeitgeber freie Wahl haben sollte, kann er mal bei der Gewerkschaft anfragen ob er da mitmachen kann: http://metallrente.de/DE/ Alle Verträge werden direkt oder indirekt von der Allianz verwaltet. Einen Rat kann ich dir noch mitgeben. Erkundige dich ganz genau. Denn da fallen auch Gebühren an. Die Bruttoentgeltumwandlung alleine bringt es nicht, sondern die verbleibende Laufzeit ist auch entscheidend, ob sich so ein Vertrag für dich noch lohnt oder nicht. Alle Verträge die inzwischen angeboten werden, sind gezillmert, daß bedeutet, daß die Gebühren für Abschluß und Provisionen innerhalb der ersten 5 Jahre einbehalten werden. Also obacht und genau rechnen, denn es kann sein, daß daher ein Riestervertrag als Nettoentgeldumwandlung, den es auch ungezillmert gibt, für dich günstiger sein kann. Volker
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026