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Riester und Selbständigkeit

von guible31.10.2007 | 11:46
1149 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin von heute an bis zum 31.08.2012 Angestellter im öffentlichen Dienst. Nebenbei habe ich mich selbständig gemacht. Ab dem 01.09.2012 bin ich dann nur noch selbständig. Mein Versicherungsvertreter hat mir zur Sicherung meiner gewünschten Rente die Riesterrente empfohlen. Nun habe ich, auch hier im Forum, mitbekommen, dass die Förderung bei Wegfall der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt. Ich müsste für die weitere Förderung freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Mein Versicherungsvertreter meint, dass ist nicht so bei mir, da ich verheiratet bin, meine Frau mich sozusagen mitzieht. Ich habe, seiner Meinung nach einen Mitanspruch auf die Förderung, weil meine Frau als Angestellte auch gefördert wird. Stimmt denn das? Alle anderen, die ich schon befragt habe, sind sich nicht ganz sicher, haben davon aber nichts gehört. Vielleicht habe ich ja hier mehr Glück. Vielen Dank schon mal.

1 Antworten

guibleam 31.10.2007 | 15:40
Vielen Dank erstmal für die rasche Antwort. Ja, das habe ich auch gehört. Was aber bedeutet "abgeleitet förderberechtigt" und wie wirkt sich das aus? Meine Frau zahlt mehr als den Mindestbeitrag, das wäre also ok.
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