Hallo ulini,
die Berechtigung für den Erhalt der Riesterzulagen bzw. der steuerlichen Förderung ist an das Vorhandensein von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung (RV) im laufenden Kalenderjahr gebunden. Ein einzelner Pflichtbeitrag reicht dazu aus, um die Förderung für das gesamte Jahr erhalten zu können.
Da im Jahr 2007 noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit RV-Pflicht besteht, ist in diesem Jahr noch nichts weiter zu unternehmen.
Sofern nach dem Bezug von Arbeitslosengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, werden weiterhin RV-Beiträge abgeführt und die Riesterförderung bleibt erhalten.
Ansonsten bestehen für das Jahr 2008 folgende Möglichkeiten:
- Ihre Frau erhält eine neue Arbeit und zahlt RV-Beiträge.
- Sie nimmt eine geringfügige Beschäftigung auf (Minijob) und verzichtet auf die Beitragsfreiheit in der RV. Damit hätte sie vollwertige RV-Pflichtbeiträge und Anspruch auf die Riester-Zulagen.
- Sie schließen ebenfalls einen eigenen Riestervertrag ab (sofern Sie persönlich berechtigt sind) und Ihre Frau kann als Ehepartner eines Riesterberechtigten die Zulagen erhalten.