Der Ehepartner kann auch nach dem Tode des Riesterberechtigten einen neuen Vertrag gründen, in den dann die Leistungen des Verstorbenen hineinfließen. Da der Berechtigte nicht mehr lebt, kann er nur einen unmittelbaren Vertrag abschließen.
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Der Ehepartner kann auch nach dem Tode des Riesterberechtigten einen neuen Vertrag gründen, in den dann die Leistungen des Verstorbenen hineinfließen. Da der Berechtigte nicht mehr lebt, kann er nur einen unmittelbaren Vertrag abschließen.
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