Hallo Vielsparer,
bei der Riesterrente kann der sog. zusätzliche Sonderausgabenabzug ( bis max. 2100,- € jährlich ) steuerlich geltend gemacht werden. Die zusätzliche Steuerermäßigung wird nur dann durchgeführt, wenn der zusätzliche Sonderausgabenabzug günstiger ist als der Zulagenanspruch. Das Wohnortfinanzamt stellt in diesen Fällen die über dem Zulageanspruch hinausgehende Steuerermäßigung fest.
Der Staat fördert den Aufbau von Betriebsrenten mit erheblichen Steuer- und Beitragsersparnissen bzw. durch Zulagen. Dabei kommt es aber wesentlich auch auf den gewählten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge an. Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, empfehlen wir Ihnen, die Broschüre "Zusätzliche Altersvorsorge" ( Stand Januar 2009 ) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de aufzurufen. Die Broschüre steht auch als Download zur Verfügung. Unter der Rubrik betriebliche Altersversorgung sind die unterschiedlichen Förderungswege verständlich beschrieben. Anschließend klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber bitte den in Frage kommenden Durchführungsweg.