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Experten-Antwort

Riester, wie berechnen wenn Vorjahr selbständig?

von derneueAngestellte12.12.2022 | 19:13
243 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Jemand, der 2021 selbständig (ohne Pflichtversicherung) war und z.B. 65t€ Einnahmen (vor Steuer) hatte und 2022 noch z.B. 6t€ Einnahmen (vor Steuer) aus der Selbständigkeit und danach z.B. 20t Brutto aus einem Angestelltenverhältnis (pflichtversichert) verdient hat: Wie berechnet man den Beitrag, der in 2022 noch eingezahlt werden sollte, um die Zulage (nur 1 x 175) voll zu bekommen? Reicht da der Mindestbeitrag 60€, weil ja 2021 gar kein Pflichtversicherungs-Angestelltenverhältnis war? Oder was muss da „angesetzt“ werden? Und was muss in 2023 eingezahlt werden, um die Zulage (175) zu bekommen? 4% von den Bruttoeinnahmen 2022 aus dem Angestelltenverhältnis? Also 4% von den 20t€ = 800 minus 175? Also reichen 2023 wirklich 625€ Einzahlung? Vielen Dank im Voraus für die kompetente Hilfestellung!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Ihre Annahme ist korrekt. Da Sie im Jahr 2022 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hatten, sind 4 % dieses Einkommens abzüglich der Zulagen zu zahlen.

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6 Antworten

Auch hieram 12.12.2022 | 22:17
Hallo. Ist so wie Du selbst gerechnet hast.
Der neue Angestellteam 13.12.2022 | 10:12
Aber es wird doch immer das Vorjahr zugrunde gelegt... Also 2022 wie viel einzahlen? Und 23?
der neue Angestellteam 13.12.2022 | 18:45
Ok, wir kommentier nicht weiter :-( Ich weiß immer noch nicht, wie das mit dem Vorjahresbrutto funktioniert, was da laufende Jahr und die Einzahlungen angeht. Oder kann es mir jemand doch erklären? Danke im Voraus!
Auch hieram 13.12.2022 | 19:36
Hallo. Einzahlungen sind im aktuellen 2023 Jahr. Berechnet werden sie nach dem Einkommen Vorjahr=2022 Zulage beantragt für 2023 wird 2024 im Frühjahr über Anbieter. Auf dem Konto zu sehen wenn keine Seltenheiten sind im Auszug Anfang 2025.
Auch hieram 13.12.2022 | 19:27
Hallo. Für die Einzahlungen in 2022 zählt da Einkommen aus 2021. Ist keins da weil nur Einkommen aus Selbstständigkeit. Also 60 €. Für 2023 Einkommen aus 2022 rentenversicherungspflichtig 20000. 4%= 800€ und davon 175 Zulage ab bleiben 625€. Hast Du doch alles schon gerechnet.
der neue Angestellteam 16.12.2022 | 13:15
Danke an : auch hier, endlich verstehe ich es nun.
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