Hallo Hubert,
unter dem folgendem Link finden Sie die Broschüre der Rentenversicherungsträger „Privatvorsorge von A bis Z“. Hier werden die allermeisten Fragen zur privaten Vorsorge beantwortet:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232712/publicationFile/51595/privatvorsorge_von_a_z.pdf
In dieser Broschüre finden Sie auf Seite 10 unter Frage 10 Ihre Antwort, dass Sie um die volle steuerliche Förderung für das gesamte Jahr zu erhalten, es bereits ausreicht, wenn Sie zum Beispiel auch nur einen Monat zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich insbesondere im §§ 10a Abs. 1 und 79 ff EstG.
Hallo Hubert,
auch die drei Wochen reichen aus! Es muss im Ergebnis lediglich Versicherungspflicht zur Rentenversicherung bestanden haben. Wegen § 122 SGB VI zählt ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist, als voller Monat.
Die Versicherungspflicht muss im dem Jahr bestanden haben, für das die Zulage beantragt wird. Also Zulage wir für 2012 beantragt, setzt auch für 2012 die Versicherungspflicht für die Gewährung einer Zulage voraus.
Unbedingt hiervon zu unterscheiden ist, wie hoch der Eigenbeitrag sein muss, um die Zulage in der vollen Höhe zu erhalten. Hier wir auf das Entgelt des Vorjahres abgestellt. Sollte kein oder nur geringes Entgelt im Vorjahr vorliegen, dann ist immer mindestens ein Eigenbeitrag in Höhe des Sockelbeitrages von mtl. 5,- Euro bzw. jährlich 60,- Euro zu entrichten.
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