Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Riester Zulage mit 60 Euro

von abaldus16.04.2010 | 23:00
1082 Ansichten
2 Antworten
Hallo Zusammen, ich habe folgende Frage: 2007 habe ich einen Riester abgeschlossen, Verdienst 2006 = 10000.- Brutto (9 Monate Vollzeitschule) Verdienst 2007 = 40000.- Verdienst 2008 = 42000.- Verdeinst 2009 = 43000.-. Meine Frau ist Hausfrau. 2006 - 2009 kein Verdienst. 3 kindergeldfähige Kinder. 2007 wurde Riester für beide abgeschlossen (Union Invest) Zahlbetrag 60.- € für Erstjahr und Folgejahre ebenso bei Beiden. Der Berater hat erklärt, dass ich und meine Frau je 60.- jährlich zahlen und meine Frau die volle Förderung für 3 Kinder und sich selbst bekommen würde. Ich bekomme nix. Kontoauszüge stimmen soweit, ich habe nur ca. 100.- Euro auf dem Konto, meine Frau alle Zulagen. Ein anderer Vericherer hat mir erklärt, dass ich in jedem Fall 4% meines Einkommens abzüglich der Förderbeiträge zahlen müsste, damit wir Förderung erhalten (das wären ca. 1700.- abzgl. 783.- also etwa 900.- jährlich. Kann es sein, dass wir die erhaltenen Zulagen vom ZfA gekürzt bekommen oder hat das so seine Richtigkeit. Bitte um Antwort mit nachlesbarem Gesetzestext, ich möchte genau wissen woran ich bin. Danke.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.04.2010 | 12:59

Hallo abaldus,

unmittelbar riesterrentenberechtigt sind Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.

Bei der Erziehung von Kindern kommt es darauf an, wie alt die Kinder sind. Solange für Ihre Frau noch Beiträge für die Kindererziehungszeit (36 Monate je Kind) gezahlt wurden, war sie selber in ihrer Person riesterrentenberechtigt und musste für die vollen Zulagen 60 Euro zahlen. Das war für das Jahr 2007 noch richtig, da in dem dafür maßgebenden Jahr davor (2006) noch Versicherungspflicht wegen Kindererziehung vorgelegen hat. Nach Beendigung der Kindererziehungszeit wurde Ihre Frau als Hausfrau nur mittelbar zulagenberechtigt und Sie selber müssen dann auf der Grundlage Ihres Einkommens die entsprechenden Beiträge entrichten, damit Sie oder Ihre Frau in den Genuss der Zulagen kommen. Eine Möglichkeit für die Zukunft ist, dass Ihre Frau einen Minijob annimmt und dort auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Mit relativ geringen Beiträgen wird sie dann selber wieder versicherungspflichtig und in ihrer Person riesterrentenberechtigt. Dann würden auch wieder 60 Euro Jahresbeitrag in ihren Vertrag ausreichen, um die vollen Zulagen für sich und die Kinder zu erhalten.

Die gesetzliche Vorschriften dazu finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Maßgeblich für Sie sind hier vor allem die §§ 10a Abs. 1, 79, 82, 86 EStG.

1 Antworten

abaldusam 16.04.2010 | 23:17
Zusatzinfo, die Kinder sind 1989, 1991 und 2004 geboren
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026