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Riester Zulage mit 60 Euro

von abaldus16.04.2010 | 23:00
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2 Antworten

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Hallo Zusammen, ich habe folgende Frage: 2007 habe ich einen Riester abgeschlossen, Verdienst 2006 = 10000.- Brutto (9 Monate Vollzeitschule) Verdienst 2007 = 40000.- Verdienst 2008 = 42000.- Verdeinst 2009 = 43000.-. Meine Frau ist Hausfrau. 2006 - 2009 kein Verdienst. 3 kindergeldfähige Kinder. 2007 wurde Riester für beide abgeschlossen (Union Invest) Zahlbetrag 60.- € für Erstjahr und Folgejahre ebenso bei Beiden. Der Berater hat erklärt, dass ich und meine Frau je 60.- jährlich zahlen und meine Frau die volle Förderung für 3 Kinder und sich selbst bekommen würde. Ich bekomme nix. Kontoauszüge stimmen soweit, ich habe nur ca. 100.- Euro auf dem Konto, meine Frau alle Zulagen. Ein anderer Vericherer hat mir erklärt, dass ich in jedem Fall 4% meines Einkommens abzüglich der Förderbeiträge zahlen müsste, damit wir Förderung erhalten (das wären ca. 1700.- abzgl. 783.- also etwa 900.- jährlich. Kann es sein, dass wir die erhaltenen Zulagen vom ZfA gekürzt bekommen oder hat das so seine Richtigkeit. Bitte um Antwort mit nachlesbarem Gesetzestext, ich möchte genau wissen woran ich bin. Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo abaldus,

unmittelbar riesterrentenberechtigt sind Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.

Bei der Erziehung von Kindern kommt es darauf an, wie alt die Kinder sind. Solange für Ihre Frau noch Beiträge für die Kindererziehungszeit (36 Monate je Kind) gezahlt wurden, war sie selber in ihrer Person riesterrentenberechtigt und musste für die vollen Zulagen 60 Euro zahlen. Das war für das Jahr 2007 noch richtig, da in dem dafür maßgebenden Jahr davor (2006) noch Versicherungspflicht wegen Kindererziehung vorgelegen hat. Nach Beendigung der Kindererziehungszeit wurde Ihre Frau als Hausfrau nur mittelbar zulagenberechtigt und Sie selber müssen dann auf der Grundlage Ihres Einkommens die entsprechenden Beiträge entrichten, damit Sie oder Ihre Frau in den Genuss der Zulagen kommen. Eine Möglichkeit für die Zukunft ist, dass Ihre Frau einen Minijob annimmt und dort auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Mit relativ geringen Beiträgen wird sie dann selber wieder versicherungspflichtig und in ihrer Person riesterrentenberechtigt. Dann würden auch wieder 60 Euro Jahresbeitrag in ihren Vertrag ausreichen, um die vollen Zulagen für sich und die Kinder zu erhalten.

Die gesetzliche Vorschriften dazu finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Maßgeblich für Sie sind hier vor allem die §§ 10a Abs. 1, 79, 82, 86 EStG.

1 Antworten

abaldusam 16.04.2010 | 23:17
Zusatzinfo, die Kinder sind 1989, 1991 und 2004 geboren
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