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Experten-Antwort

Riester-Zulagen und Kindererziehung

von Salina20.04.2011 | 22:42
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2 Antworten

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Hallo habe Zwillinge (geb 2009). Habe seit 2006 einen Riester-Vertrag. Bislang habe ich nix einbezahlt, sondern nur Zulagen erhalten. Jetzt lese ich, dass ich aufgrund der Kinder keine Zulagen mehr bekomme, weil ich keine 60 Euro eingezahlt habe. Allerdings habe ich noch keinen Antrag auf Erhalt von Kindererziehungszeiten (richtiger Begriff?) gestellt. 1) Würde ich 600 Euro Kinderzulagen verlieren, wenn ich den Antrag stelle, weil Zulagenstelle merkt, dass ich keine 60 Euro einbezahlt habe? 2) ist es das wert? Was bringen mir Kindererziehungs-Anerkennung im Vergleich zu den Riester-Zulagen? Bin über jede Info froh. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Salina,

es ist tasächlich so, dass Sie, sobald Ihnen Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung anzurechnen sind - und das ist bei Ihnen dann der Fall, wenn Sie die Zwillinge überwiegend erziehen - einen sogenannten Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 € im Jahr leisten müssen, um die Zulagen zu erhalten. Für die Jahre 2009 und 2010 haben Sie diesen Mindesteigenbeitrag nicht gezahlt, was zur Folge hat, dass Sie die Zulagen für diese beiden Jahre nicht erhalten. Eine Nachzahlung des Mindesteigenbeitrags ist nicht möglich. Für das laufende Jahr sollten Sie daher unbedingt die 60 € Eigenbeitrag in ihren Riestervertrag einzahlen, um die beiden Kinderzulagen und ihre eigene Grundzulage (zusammen 754 €) zu erhalten. Die Zulagenstelle stellt zur Auszahlung der Kinderzulagen eine Anfrage beim Rentenversicherungsträger, ob dort die Kindererziehungszeiten beantragt und angerechnet wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erhalten Sie ebenfalls keine Kinderzulagen.

Sie sollten daher demnächst unbedingt den Antrag auf Kindererziehungszeiten bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Sofern ihr Mann die Kinder überwiegend erzogen hat oder sie eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, dass die Zeiten der Kindererziehung ihrem Mann zuzuordnen sind, erhält dieser die Kinderzulagen.

Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung bringt Ihnen pro Kind ca. 81 € mehr monatliche Bruttorente.

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1 Antworten

andjessiam 21.04.2011 | 10:03
1.) Die Zulagen werden Sie verlieren. Über einen Datenabgleich wird die Zulagenstelle es irgendwan "mitbekommen", dass Sie die Zulagen zu Unrecht erhalten haben. 2.) Zwei Kinder = 6 Entgeltpunkte = 163,20 EUR Rentenanspruch (West) ab dem 67. Lebensjahr
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