Wird ein Riestervertrag vorzeitig gekündigt, liegt eine sogenannte "schädliche Verwendung" vor, d.h., die geleisteten staatlichen Fördermittel sind zurückzuzahlen. Erfasst sind die während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen. Auskunft über die Berechnung des Rückzahlungsbetrags kann die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) geben unter der Tel. Nr.: 03381 21222324 (kostenpflichtig).
Die Zulagenrückforderung beinhaltet die Grundzulagen, ggf. Kinderzulagen und Steuervergünstigungen die durch den Sonderausgabenabzug gewährt wurden bei der Berechnung der Einkommensteuer von 2010 bis 2014.
Evtl. wäre es günstiger den Vertrag ruhen zu lassen anstatt zu kündigen.
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