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Riester Zulagenrückforderung bei Kündigung

von M.Gruß17.09.2015 | 19:58
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4 Antworten

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Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe meine Riester-Rente jetzt gekündigt, ich habe auch eine Bestätigung des Anbieters bekommen. In der Abrechnung des Rückkaufswert wird aber eine Zulagenrückforderung Zfa in Höhe von 1470 Euro abgezogen. Ich habe allerdings im Zeitraum 1.1.2010 (Versicherungsbeginn) bis 31.12.2014 (letzte Abrechnung) nur 616 Euro (d.h. 4x154 Euro) an Zulagen erhalten. Kann mir jemand erklären wie dieser große Unterschied zustande kommt. müsste ich die Differenz 854 Euro nicht noch bekommen ?? Danke MfG M.Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird ein Riestervertrag vorzeitig gekündigt, liegt eine sogenannte "schädliche Verwendung" vor, d.h., die geleisteten staatlichen Fördermittel sind zurückzuzahlen. Erfasst sind die während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen. Auskunft über die Berechnung des Rückzahlungsbetrags kann die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) geben unter der Tel. Nr.: 03381 21222324 (kostenpflichtig).

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3 Antworten

Ottikonam 18.09.2015 | 06:56
kann es sein, dass es sich bei der Differenz um die Kinderzulage handelt?
****am 18.09.2015 | 09:15
Die Zulagenrückforderung beinhaltet die Grundzulagen, ggf. Kinderzulagen und Steuervergünstigungen die durch den Sonderausgabenabzug gewährt wurden bei der Berechnung der Einkommensteuer von 2010 bis 2014. Evtl. wäre es günstiger den Vertrag ruhen zu lassen anstatt zu kündigen.
Schorscham 19.09.2015 | 14:13
Das ist in der Tat meistens die bessere Alternative. Da die Anbieter allerdings auch an vorzeitigen Vertragsauflösungen durch horrende Stornogebühren ordentlich verdienen und teilweise erhebliche Schwierigkeiten haben, den vereinbarten Garantiezins zu erwirtschaften, dürfte es schwierig sein, einmal ausgesprochene Kündigungen wieder rückgängig zu machen. Deshalb würde ich mir grundsätzlich vor jeder Kündigung den genauen Auszahlungsbetrag schriftlich mitteilen lassen. Aber dafür dürfte es im vorliegenden Fall zu spät sein.
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