Sehr geehrter Herr Smith,
bei der ersten Frage kommt es auf die Vertragsgestaltung an.
Falls es sich um eine eigenständigen Bausparvertrag handelt bleibt dieser bestehen und kann weiter laufen und gefördert werden.
Zur 2 Frage ist festzustelle, dass mit dem Bausparvertrag das Baudarlehen gegebenenfalls zurückgezahlt werden kann, falls es sich um bei neuen Darlehen um ein Riesterdarlehen handelt.
Diese Darlehen wird dann in das Wohnförderkonto eingestellt und gdördert.
Dabei wird eine fiktive jährliche Verzinsung von 2% für die Ermittlung der Besteuerung berechnet. Falls es kein Riesterdarlehen ist wäre es eine schädliche Verwendung und die Zulagen und die Steuerersparnis ist zurückzuzahlen.
Zur 3 Frage: Wenn Sie den Bausparvertrag kündigen wird sowohl die Zulage als auch die Steuerersparnis von der ZfA zurückgefordert.