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Riesterbeiträge und Anspruch auf Kindergeld

von Michael17.07.2009 | 22:18
1075 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Können Riester-Rentenbeiträge (Förderrente) irgendwie vom Einkommen für das Kindergeld abgezogen werden bzw. irgendwie anders geltend gemacht werden? Bei "normalen" Arbeitnehmern können die Beiträge ja als "Sonderausgaben" in der Steuererklärung ausgegeben werden. Viele grüße Michael

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Michael,

welche Aufwendungen Sie zum Erhalt von Kindergeld abziehen können, klären Sie bitte mit Ihrer örtlichen Familienkasse bei der Agentur für Arbeit.

Welche übrigen "Sonderausgaben" Sie in der Steuererklärung geltend machen können, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt.

2 Antworten

Schiko.am 17.07.2009 | 23:07
Für Kindergeld gilt als Altersgrenze das 18. Lebensjahr, erweitert auf 25 Jahre für Berufsausbildung. Eine weitere Einschränkung kann die zulässige Höchstgrenze von jährlich 7.680 eigenen Verdienstes im Jahr sein. Der Betrag von 7.680 ermäßigt sich noch um die Pendlerpauschale, min - destens aber um den Pauschbetrag von jährlich 920, hinzu kommen noch die Abzugsbeträge zur Sozialversicherung. Der Beitrag zur Riesterversicherung ist nicht abziehbar. Auch bei" normalen Arbeitnehmern" wirkt sich die Absetzbarkeit nur aus, wenn der steuerliche Effekt größer ist als Zulagen. Mit freundlichen Grüßen.
bAV-Spezialistam 21.07.2009 | 10:28
Hallo Michael, wenn Ihr Kind bei seinem Arbeitgeber die Entgeltumwandlung nutzt, reduziert dieses anerkannt das Einkommen hinsichtlich der Kindergeldfreigrenze. MfG
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