Hallo Anja,
wie bereits geschrieben wurde, kommt es darauf an, um welche Zulage (für welches Jahr) es sich handelt.
Der Mindestbeitrag für die volle Förderung beträgt vier Prozent des Vorjahresbruttos. Wenn es also um die Zulage für das Jahr 2023 geht, werden auch die Einkünfte vor Beginn der Erwerbsminderungsrente mit berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam