Hallo Jana,
solange eine Rentenversicherungspflicht besteht, in Ihrem Fall bezug des Arbeitslosengeldes, sind Sie zulagenberechtigt.
Dies ist ebenso der Fall bei einem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente. Bei einer teilweisen gehören Sie nicht zu dem zulagenberechtigten Personenkreis. Da Ihr Einkommen zur Berechnung des Mindesteigenbetrages herangezogen wird, wirkt sich der Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente auch darauf aus.
Genaue Zahlen können in diesem Forum nicht mitgetielt werden, wenden Sie sich dafür bitte an eine Auskunft und Beratungsstelle und fragen Sie nach einer Altersvorsorgeberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.