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Experten-Antwort

Riesterberechtigung und Eigenbeitrag Erwerbsminderungesrente und Nahtlosigkeitsregelung

von Jana18.04.2024 | 08:25
236 Ansichten
1 Antworten
Hallo, ich habe im vergangenen Jahr das letzte Mal Gehalt von meinem immer noch aktuellen Arbeitgeber erhalten. Ich bin formal immer noch dort beschäftigt. Jedoch erhalte ich jetzt rückwirkend ab August 2022 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Gegen den Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderung habe ich Widerspruch eingelegt, um doch die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab August 2022 zu erhalten. Momentan bin ich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung auch arbeitslos gemeldet und beziehe noch Arbeitslosengeld. Bin ich riesterförderfähig aufgrund der halben Erwerbsminderungsrente oder der Nahtlosigkeitsregelung? Was ist mein Eigenbeitrag, den ich kommendes Jahr in den Riester zahlen muss? Wenn die volle Erwerbsminderungsrente dieses Jahr ausgezahlt wird (rückwirkend), fließt diese dann auch kommendes Jahr in die Eigenbeitragsberechnung? Vielen Dank und viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.04.2024 | 13:43

Hallo Jana,

 

solange eine Rentenversicherungspflicht besteht, in Ihrem Fall bezug des Arbeitslosengeldes, sind Sie zulagenberechtigt.

Dies ist ebenso der Fall bei einem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente. Bei einer teilweisen gehören Sie nicht zu dem zulagenberechtigten Personenkreis. Da Ihr Einkommen zur Berechnung des Mindesteigenbetrages herangezogen wird, wirkt sich der Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente auch darauf aus.

Genaue Zahlen können in diesem Forum nicht mitgetielt werden, wenden Sie sich dafür bitte an eine Auskunft und Beratungsstelle und fragen Sie nach einer Altersvorsorgeberatung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung  

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