Hallo Lars,
zuerst einmal Sorry für die verspätete Expertenantwort und noch einen verspäteten Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.
Wie Sie sehen ist das alles doch nicht so einfach zu erklären. Schiko hat es zwar größtenteils versucht, hier ist aber ein entscheidender Fehler unterlaufen. Solange Ihre Frau das Kind erzieht, hat sie (in der Regel) Anspruch auf Kindererziehungszeiten für die nächsten drei Jahre. Solange ist sie unmittelbar (!) riesterberechtigt.
Außerdem ist auch Ihnen in Ihrer Anfrage ein Gedankenfehler unterlaufen. Sie schreiben, dass Sie beabsichtigen jeweils 1646,- EUR als Eigenbeitrag zu zahlen. Die 300,- EUR für das Kind dürfen aber nur einmal abgezogen werden und nicht bei Ihnen und nochmals bei Ihrer Frau.
Rechnen Sie, mit diesen neuen Erkenntnissen, doch in Ruhe nochmals alles durch. Sofern Sie dann weitere Fragen haben: Sie wissen ja, wo Sie "uns" erreichen....
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