Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Riesterförderung, Elterngeld, Sonderausgaben

von Lars S.15.12.2008 | 14:11
1734 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrtes Expertenteam, ich möchte für die kommenden Jahre den Eigenanteil der Riesterrente meiner Frau (eigener Vertrag)und mir optimieren. Dazu: Ich bin verheiratet, ein Kind (Nov 2008), zusammenveranlagt. 2008 hatten wir beide ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen. 2009 bin ich ausschließlich berufstätig und während meine Frau Elterngeld erhält. Ich möchte gerne für jeden von uns 2100 Euro Sonderausgaben als Abzug in der EkStErkl geltend machen und beabsichtige 2009 jeweils 1646 € (2100 - 154 - 300) als Eigenbeitrag zu zahlen. Zu den Fragen: 1. Welchen Einfluß hat das Elterngeld auf die Förderbeiträge (Berechnungsgrundlage)? 2. Meine Frau zahlt beim Bezug von Elterngeld keine Lohnsteuer, jedoch werden die Zahlungen progessiv meinem Einkommen hinzugerechnet (erhöht den Steuersatz). Kann ich dadurch Ihre Beiträge über mein Einkommen steuerlich mindernd berücksichtigen? 3. Welche Eigenbeiträge sollte meine Frau und ich jeweils zahlen, um die maximale steuerliche Förderung zu erreichen, wenn meine o.a. Annahme nicht zutrifft? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.12.2008 | 07:52

Hallo Lars,

zuerst einmal Sorry für die verspätete Expertenantwort und noch einen verspäteten Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.

Wie Sie sehen ist das alles doch nicht so einfach zu erklären. Schiko hat es zwar größtenteils versucht, hier ist aber ein entscheidender Fehler unterlaufen. Solange Ihre Frau das Kind erzieht, hat sie (in der Regel) Anspruch auf Kindererziehungszeiten für die nächsten drei Jahre. Solange ist sie unmittelbar (!) riesterberechtigt.

Außerdem ist auch Ihnen in Ihrer Anfrage ein Gedankenfehler unterlaufen. Sie schreiben, dass Sie beabsichtigen jeweils 1646,- EUR als Eigenbeitrag zu zahlen. Die 300,- EUR für das Kind dürfen aber nur einmal abgezogen werden und nicht bei Ihnen und nochmals bei Ihrer Frau.

Rechnen Sie, mit diesen neuen Erkenntnissen, doch in Ruhe nochmals alles durch. Sofern Sie dann weitere Fragen haben: Sie wissen ja, wo Sie "uns" erreichen....

7 Antworten

Falsches Forumam 15.12.2008 | 15:04
Das scheint eher ein Fall für Ihren Steuerberater zu sein.
pro-fess-oram 15.12.2008 | 15:19
Hallo, also nur so am Rande eine Frage von mir: Glauben Sie im Ernst, dass Sie die vom Staat gezahlten Zulagen von 154 und 300 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abziehen können??
Lars S.am 15.12.2008 | 18:24
Das hatte ich zuerst auch gedacht, aber laut dem Riester-Rechner auf dieser Web-Site ist das so. Sollte ich mich irren bzw. dieser Rechner hier einen Bug haben, wäre ich für Aufklärung seitens eines Experten sehr dankbar.
Lars S.am 15.12.2008 | 18:14
Sorry, aber dieser Kommentar ist weder hilfreich noch zielführend. Für diejenigen, die sich ernsthaft mit einem Riesterprodukt beschäftigen, kann (neben der staatlichen Zulage) der steuerliche Aspekt, das entscheidende Kaufkriterium sein. Und da wir hier unter anderem in einem Forum für Riesterrenten posten, muss die Frage der steuerlichen Handhabung gestattet sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Schiko.am 15.12.2008 | 21:03
Ich will es wagen, eine antwort zu geben, auch wenn meine besonderen freunde hier schon in den schützengraben stehen. Gerade die adventszeit eignet sich zu freundlichen umgang mit anderen menschen. Zu1) Elterngeld ist keine grund lage für einen riestervertrag. Zu 2) Es ist richtig, elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den prozentsatz der steuer für das steuerpflichte arbeits- einkommen(progressionsvor- behalt) das sie erzielen. Hat die ehefrau als mittelbar begünstigte ein eigenen ver- trag abgeschlossen sichert sie sich die grundzulage von 154 euro.Den abzug von 2.100 als höchstmöglichen sonder- ausgaben abzug gibt es nur einmal. Und zwar bei 52.500 brutto zu 4% ergibt 2.100.- Ist das jahreseinkommen des vorjahres geringer, entsprech- end weniger anerkannte sonderausgaben. Der sich ergebende steuervor- teil verringert sich um die zulagen von 154 + 154+300, insgesamt 608. Kenne die höhe des eltern- geldes nicht, deshalb kann es steuerlich nicht berücksichtigt werden. 52.500 ergeben bei 19,90 % 10.448 rv.beitrag mit 66 % 06.896 ausgangspunkt minus 0.5.224 AG.beitrag (10448) 0.1.672 absetzbarplus 0.3.000 kranken/pfl.vers. 0.0.920 we.kostenpausch. 0.0.072 so.ausgabenp. 0.5.664 ./. 52.500 sind 46.836 steuerpfl.7.618 St. 02.100 riesterbeitrag sind 44.736 steuerpf, 7.018 St. Dieser steuerliche gewinn von 600 wird durch 608 zulagen hinfällig. Die ehfrau erhält 154 + 300 zulagen gutgeschrieben, der ehemann folglich nur 154, die eigenleistung 1946 euro. MfG.
Farinam 16.12.2008 | 13:10
Unsinn!
Wolfgangam 18.12.2008 | 21:35
Lieber Herr Schiko., nur mal so am Rande, ich verfolge Ihre Beiträge schon eine Weile. Und dabei fällt mir auf, dass Ihre Texte nach so etwa ;-) 5 7/8 Buchstaben immer einen Zeilenumbruch haben, der die Augen beim Lesen doch extrem springen lässt. Verwenden Sie ein externes Prog. zum Antworten ? (oder 'entern' Sie gar auf dem Handy, Palm oder was auch immer, bevor der Bildschirm 'endet' ;-) Schauen Sie mal nach/konfigurieren Sie neu, es ist lesefreundlicher, in 'ganzen' Zeilen Ihre zu lesen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026