Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riesterförderung für häusliche Pflege

von callidahn05.05.2010 | 15:10
1326 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Forumteilnehmer, komme mit diesem Problem nicht weiter: Meine Kundin ist seit 2009 als Fusspflegerin selbständig. Aus ihrer Angestelltenzeit hat sie eine private Riesterrentenversicherung. Ihr Sohn ( 30 Jahre alt ) bekommt nach einem schweren Unfall Pflegerente nach Pflegestufe eins für häusliche Pflege, die Pflegekasse führt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für meine Kundin als Pflegerin ab. Bekommt sie , so lange für sie Beiträge seitens der Pflegekasse zur GRV bezahlt werden,trotz Selbständigkeit Riesterzulage? Beitragsberechnung 4 % aus der Zahlung der Pflegekasse für den Sohn? Danke für Info.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass maßgebend für den individuell zu ermittelnden Mindesteigenbeitrag grundsätzlich die Summe der im Vorjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des SGB VI ist. Bei Pflegepersonen werden fiktive Einnahmen für die geleistete Pflege zugrundegelegt. Diese errechnen sich aus einem bestimmten Prozentsatz der Bezugsgröße, der wiederum abhängig ist von dem Grad der Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person sowie dem zeitlichen Pflegeaufwand (Nachzulesen in § 166 Abs. 2 SGB VI).

2 Antworten

harleyam 06.05.2010 | 12:01
Ja, durch die Beiträge zur gesetzlichen Rente von der Pflegekasse ist Ihre Kundin unmittelbar zulagenberechtigt. Dies gilt, solange die Rentenbeiträge von der Pflegekassegezahlt werden. Welcher Beitrag zu zahlen ist, möge Ihre Kundin beim Anbieter des Riesterverrtages erfragen, denn der muss die Beitragszahlung in den Riestervertrag überwachen und weitermelden an die ZfA.
callidahnam 06.05.2010 | 16:15
Hallo Expertin und harley, vielen Dank für die Info. Ihr habt mir toll geholfen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026