Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riesterförderung und Pensionskasse

von oldbigtree12.09.2007 | 22:33
2443 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Expertenteam, ich zahle aus meinem Nettoeinkommen in eine betriebliche Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls ein (etwa gleicher Betrag wie ich). Über die Pensionskasse habe ich Anspruch auf Riesterförderung. Die Leistungen werden nachgelagert besteuert, und zwar mit dem Ertragsanteil, wenn keine Riesterförderung beantragt wird bzw. voll steuerpflichtig, wenn die Riesterförderung beantragt wird. Die Beiträge zur Pensionskasse sind sozialversicherungspflichtig. Die Leistungen ebenfalls (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Für meine Frau (Hausfrau) möchte ich einen Zulagenvertrag bei einem privaten Anbieter abschliessen (monatlicher Eigenbeitrag 10 Euro). Meine Fragen: 1) Meine Versicherungsvertreterin hat mir abgeraten, die Riesterförderung über die Pensionskasse zu machen, da dann die Leistungen im Gegensatz zum privaten Riestervertag voll krankenversicherungspflichtig sind. 2) Können durch die volle Krankenversicherungspflicht die Zulagen aufgezehrt werden? Oder noch schlimmer: Besteht die Gefahr, dass das Ganze dann ein Minusgeschäft wird, d.h. Riesterförderung über Pensionskasse ergibt weniger betriebliche Rente als Pensionskasse ohne Riesterförderung. Gibt es da eine generelle Empfehlung? Bitte um Tipps, wo man sich kompetent informieren kann. Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo oldbigtree,

da Ihr AG einen recht hohen Anteil an die Pensionskasse mit einzahlt, ist diese Form der betrieblichen AV für Sie lukrativ. Außerdem sind die laufenden Kosten bei der BAV im Regelfall niedriger als bei einem rein privat geführten Vertrag.

Aber es ist der Einwand von Knut Rassmussen zu beachten. Jede Leistung der BAV wird durch die KK in der Auszahlungsphase voll verbeitragt - unabhängig davon, ob die Beiträge selbst schon einmal der KV-Pflicht unterlagen und unabhängig davon, ob die Riesterzulage beantragt wurde. Die Frage Riester oder Nicht-Riester stellt sich also in der Frage der KV-Pflicht der Leistung der BAV nicht.

Wenn Sie noch genügend freie Mittel haben, zusätzlich einen privaten Riestervertrag abzuschließen, können Sie dies tun. Ihre Versicherungsvertreterin wird sich freuen. Ob dann in einigen Jahren die KK die Beitragspflicht der Rentner auch auf weitere laufende Einnahmen, z. B. aus privaten Verträgen ausdehnen oder ob ganz andere Finanzierungsmodelle entstehen, kann heute niemand beantworten.

Ansonsten können Sie die Riesterzulagen auf den vorhandenen Vertrag bei der Pensionskasse gut schreiben lassen. Bei gleich hohen Eigenbeiträgen wird sich damit die spätere Leistung erhöhen.

1 Antworten

Knut Rassmussenam 13.09.2007 | 08:43
Wer betrieblich riestert, kann bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenasse schon mal auf 16 - 20% der Auszahlungsbeträge verzichten! Dies ist die heutige Rechtslage. Was morgen ist... Sind die Kassen leer, kommen möglicherweise ja weitere Einkommensarten in den Katalog der beitragspflichtigen Einnahmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026