Hallo oldbigtree,
da Ihr AG einen recht hohen Anteil an die Pensionskasse mit einzahlt, ist diese Form der betrieblichen AV für Sie lukrativ. Außerdem sind die laufenden Kosten bei der BAV im Regelfall niedriger als bei einem rein privat geführten Vertrag.
Aber es ist der Einwand von Knut Rassmussen zu beachten. Jede Leistung der BAV wird durch die KK in der Auszahlungsphase voll verbeitragt - unabhängig davon, ob die Beiträge selbst schon einmal der KV-Pflicht unterlagen und unabhängig davon, ob die Riesterzulage beantragt wurde. Die Frage Riester oder Nicht-Riester stellt sich also in der Frage der KV-Pflicht der Leistung der BAV nicht.
Wenn Sie noch genügend freie Mittel haben, zusätzlich einen privaten Riestervertrag abzuschließen, können Sie dies tun. Ihre Versicherungsvertreterin wird sich freuen. Ob dann in einigen Jahren die KK die Beitragspflicht der Rentner auch auf weitere laufende Einnahmen, z. B. aus privaten Verträgen ausdehnen oder ob ganz andere Finanzierungsmodelle entstehen, kann heute niemand beantworten.
Ansonsten können Sie die Riesterzulagen auf den vorhandenen Vertrag bei der Pensionskasse gut schreiben lassen. Bei gleich hohen Eigenbeiträgen wird sich damit die spätere Leistung erhöhen.