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Riestern als Student.

von Robin23.09.2011 | 10:06
1618 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beschäftige mich im Moment mit der Riesterrente. Ich bin im Moment Student, beziehe BAföG und gehe einer geringfügige Beschäftigung nach. Dass ich auf meine Rentenversicherungsfreiheit verzichten muss um Riester-gefördert zu werden, habe ich inzwischen herausbekommen. Leider finde ich zur Höhe der Einzahlungen nur die Angabe "4% des Bruttolohns", bzw. "4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns". Muss ich nun 4% meines gesamten Einkommens (BAföG + Minijob) oder nur des Minijobs einbezahlen? Oder nur 4% des Minijobs? Eine Antwort auf diese Frage habe ich bisher nicht gefunden. Gehört BAföG zum versicherungspflichtigen Einkommen? Danke vorab. Robin

3 Antworten

...am 23.09.2011 | 10:49
BAföG ist kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen und daher für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages für die Riesterrente nicht relevant. Wenn Sie außer dem BAföG und dem MiniJob-Lohn keine weiteren Einnahmen haben, errechnet sich der Mindesteigenbeitrag ausschließlich aus dem versicherungspflichtigen (durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit) Lohn des MiniJobs: 4% des Brutto-Jahreslohns abzüglich der Ihnen zustehenden Zulage Bei ausschließlich MiniJob-Einkommen ergibt sich daraus für immer der Sockelbetrsag i.H.v. 60 Euro pro Jahr als Mindesteigenbeitrag.
Robinam 23.09.2011 | 11:31
Danke für die schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen. Dann werde ich mich nun mal mit meinem ausgewählten Anbieter in Verbindung setzen. Danke nochmals. Grüße Robin
...am 23.09.2011 | 11:34
Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber das hätte Ihnen der Anbieter auch sagen können müssen... Wenn dieser auf Ihre Frage keine Antwort hatte, würde ich die Auswahl meines Anbieters nochmal überdenken...
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