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Experten-Antwort

Riestern nur mit Sockelbeitrag

von Tom19.06.2018 | 16:26
455 Ansichten
13 Antworten
Hallo, ich hätte da mal eine Frage an die Experten. Wir haben aktuell folgendes Situation: Ehepaar, verheiratet und ständig zusammenlebend, zwei Kinder nach 2008 Ehemann - Angestellter ohne Riestervertrag Ehefrau - Hausfrau mit Riestervertrag und Sockelbeitrag 60€/Jahr Bisher jedes Jahr volle Zulagen für Ehefrau (154+300+300€/Jahr), weil unmittelbar zulagenberechtigt wg. Erziehungszeiten. Da jetzt die letzte Erziehungszeit bei der Ehefrau vorbei ist und keine rentenversicherungspflichtige Arbeit von der Ehefrau aufgenommen wird, ist die Ehefrau ja nur noch mittelbar zulagenberechtigt, wenn der Ehemann auch einen Riestervertrag hat! Wie hoch sind die Zulagen für die Ehefrau (Zulage für Ehefrau und Kinder), wenn der Ehemann jetzt einen Riestervertrag abschließt, aber nur mit dem Sockelbeitrag 60€/Jahr bespart? schöner Gruss Tom

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.06.2018 | 09:35

Ihre Frage betrifft nicht eine Angelegenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenden Sie sich doch bitte ggf. an Ihren Anbieter der Riesterrente.

MfG

12 Antworten

KPJMKam 19.06.2018 | 18:34
Hallo. Die Ehefrau muß auch 60 € einzahlen. Er muß immer seinen Mindesteigenbetrag 4%, höchstens 2100€, leisten um die vollen Zulagen zu bekommen sonst werden alle Zulagen anteilig zu dem Mindestbetrag gekürzt. Die zu zahlenden Zulagen kann man vom Eigenbetrag abziehen.
Riesteram 19.06.2018 | 22:08
Wenn der unmittelbare Riestersparer statt 4% nur 1% einzahlen würde, werden auch die Zulagen nur zu einem Viertel gezahlt.
Modi69am 20.06.2018 | 08:00
Die nicht unmittelbar zulagenberechtigte Frau zahlt 60 Euro "Eintrittsgeld", um mittelbar zulagenberechtigt zu werden. Der unmittelbar zulagenberechtigten Ehemann muss, damit die Frau die Zulagen in voller Höhe bekommt, 4 % seines rv-pflichtigen Vorjahresbruttolohns (gehe von Angestellten mit VP in RV aus..) besparen. Hierbei darf er seine Grundzulage und auch die in den Vertrag der Frau zu zahlenden Grund- und Kinderzulagen abziehen. Bespart er diesen Mindesteigenbetrag (MEB), erhält die Frau wie auch er die volle Zulage. Erreicht er den MEB nicht, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Einfacher und von der Sparleistung des Mannes unabhängiger könnte die Frau weiter sparen, wenn sie eine eigene unmittelbare Zulagenberechtigung hätte - z.B. durch rv-pflichtigen Minijob...
KPJMKam 20.06.2018 | 08:45
Hallo. Ich schreib mal wie ich es ausrechne. 35000€ Verdienst, volle Zulagen bei 4% = 1400€ mindesteigenbeitrag. von den 1400 werden abgezogen, Eig Zul 175, zwei Kin Zul 600, Ehef Zul 175 und Mindesteigenb Ehefr 60. Zusammen sind das 1010 €. Der Ehemann muß 390€ als Mindesteigenbetrag leisten um volle Zulagen zu erhalten. Zahlt er nur 97.50€ werden auch die Zulagen um 75% gekürzt. Blieben noch 237.50€ Zulagen.
Tomam 20.06.2018 | 13:06
Danke für die Antworten! Wenn die Ehefrau einen Minijob mit Beitragszahlung in die RV annimmt, ist es dann für das Riestern relevant, wie lange (wie viele Monate) Sie den Job macht? Ich habe da was im Hinterkopf, dass man schon mit einer einzigen Zahlung in den Rententopf wieder unmittelbar zulagenberechtig ist. Stimmt das so? schöner Gruss
KPJMKam 20.06.2018 | 15:23
Hallo. Ja ist so. Ein Monat im Jahr reicht. Gut geht das mit zwei Monaten Dez bis Jan. Dann hat man für 2 Jahre unmittelbar. Das ist auch die einzige Möglichkeit wie sich Riestern wirklich lohnt.
chiam 20.06.2018 | 18:59
Aber wenn die Stelle von vornherein auf nur zwei Monate angelegt ist, ist sie als kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei.
Tomam 22.06.2018 | 17:56
Liebe Rentenversicherung! Ja genau, so kenne ich Euch! Immer schön abwälzen und ja nichts zu viel tun! Klar ist das auch eine Sache der Rentenversicherung, da es jetzt letztendlich bei den Zulagen immer auf eine Zahlung auf ein Rentenkonto ankommt! Wenn es nicht auch Sache der Rentenversicherung wäre, hätte man uns nicht schon mal die ganzen Zulagen zurückgefordert, weil die Rentenversicherung unseren Antrag auf Anerkennung der Erziehungszeiten ein halbes Jahr unbearbeitet liegen gelassen hat!!! Dank den netten Usern hier wurde mir schnell und ausführlich geholfen! (im Gegensatz bei der Rentenversicherung!) DANKE nochmals an die netten Forumteilnehmer!!! (Und liebe Rentenversicherungssachbearbeiter - denkt mal öfters dran, wer Euch letztendlich Euer täglich Brot bezahlt...!!!)
Tomam 25.06.2018 | 13:44
Naja, wenn Du gerne glaubst, dass alles täglich Brot vom Herrgott kommt, dann lass Dich von Deinem Glauben auch nicht abbringen... Ich muss mir mein Brot auch als gläubiger Katholik auf jeden Fall tagtäglich aufs Neue hart verdienen und finanziere dabei mit meinem Steuerbeitrag pauschal auch unseren Staat und dessen Angestellte mit. Sorry, ist halt `ne Tatsache oder werden Steuerbeiträge neuerdings generell zweckbezogen verwendet? Aber, wenn ich mit Beten meine Familie auch ernähren kann, mache ich anscheinend etwas falsch? (Gut, mit Hartz 4 ginge es schon auch... aber da brauchst Du nicht dafür beten...) Ein anderes Forum brauche ich mir auch nicht mehr suchen, weil mir hier eigentlich bestens geholfen wurde! Für den Ratschlag bist schon etwas zu spät dran (und halt auch der Beitrag der Rentenversicherung, denn da war die Sache schon geklärt...). Aber, als erste Antwort hätte ich Eure Ratschläge wahrscheinlich befolgt... Zum Schluss: "Brüder" sind wir ganz sicher nicht, mein Freund! Besten Dank nochmals für die Hilfe.
Tomam 25.06.2018 | 13:44
Naja, wenn Du gerne glaubst, dass alles täglich Brot vom Herrgott kommt, dann lass Dich von Deinem Glauben auch nicht abbringen... Ich muss mir mein Brot auch als gläubiger Katholik auf jeden Fall tagtäglich aufs Neue hart verdienen und finanziere dabei mit meinem Steuerbeitrag pauschal auch unseren Staat und dessen Angestellte mit. Sorry, ist halt `ne Tatsache oder werden Steuerbeiträge neuerdings generell zweckbezogen verwendet? Aber, wenn ich mit Beten meine Familie auch ernähren kann, mache ich anscheinend etwas falsch? (Gut, mit Hartz 4 ginge es schon auch... aber da brauchst Du nicht dafür beten...) Ein anderes Forum brauche ich mir auch nicht mehr suchen, weil mir hier eigentlich bestens geholfen wurde! Für den Ratschlag bist schon etwas zu spät dran (und halt auch der Beitrag der Rentenversicherung, denn da war die Sache schon geklärt...). Aber, als erste Antwort hätte ich Eure Ratschläge wahrscheinlich befolgt... Zum Schluss: "Brüder" sind wir ganz sicher nicht, mein Freund! Besten Dank nochmals für die Hilfe.
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