Um die volle staatliche Zulagenförderung zur Riester-Rente zu erhalten, muss man 2008 vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Allerdings muss diese Leistung nicht allein aufgebracht werden. Die Zulagen sind darin bereits enthalten. Wenn Sie also ab 01.01.2008 Krankengeld bekommen, ist dies für Ihre Riester-Sparsumme in 2008 nicht maßgeblich, entscheidend ist das Einkommen 2007!
Alles weitere, also auch ob Sie mit Krankengeld riestern können, lesen Sie hier nach:
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Ein Beispiel:
gezahltes Krankengeld 2008 5000 Euro, RVPflichtiger Bruttoarbeitsverdienst 15000 Euro, zusammen 20000 Euro, also sind maßgebend für 4% 800 Euro (minus Zulage)! Mindesteigenbeitrag (60 Euro) beachten!
Siehe hier das Beispiel:
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Zitat Schiko.:"Die summen in 2008 von 5000 und 15000 zu nennen, gleichzeitig auf
den mindestbeitrag von 60 hinzuweisen sehe ich nicht besonders ver-
träglich."
Hallo Schiko,
ich wollte nur ein völlig willkürliches Beispiel bilden und habe zusätzlich den Mindesteigenbeitrag nicht weglassen wollen. Sorry, wenn dies falsch verstanden werden konnte.
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