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Riesterrente

von Pinkas21.02.2008 | 11:11
5068 Ansichten
8 Antworten
Ich habe einen Riestervertrag abgeschlossen und beziehe seit dem 1.1.08 Krankengeld. Zählt das Krankengeld mit zum Bemessungsentgelt für die Höhe des Riesterbeitrages?

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 21.02.2008 | 13:07

Um die volle staatliche Zulagenförderung zur Riester-Rente zu erhalten, muss man 2008 vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Allerdings muss diese Leistung nicht allein aufgebracht werden. Die Zulagen sind darin bereits enthalten. Wenn Sie also ab 01.01.2008 Krankengeld bekommen, ist dies für Ihre Riester-Sparsumme in 2008 nicht maßgeblich, entscheidend ist das Einkommen 2007!

Alles weitere, also auch ob Sie mit Krankengeld riestern können, lesen Sie hier nach:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderatoren-Antwortam 21.02.2008 | 14:21

Ein Beispiel:

gezahltes Krankengeld 2008 5000 Euro, RVPflichtiger Bruttoarbeitsverdienst 15000 Euro, zusammen 20000 Euro, also sind maßgebend für 4% 800 Euro (minus Zulage)! Mindesteigenbeitrag (60 Euro) beachten!

Siehe hier das Beispiel:

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Moderatoren-Antwortam 21.02.2008 | 15:07

Zitat Schiko.:"Die summen in 2008 von 5000 und 15000 zu nennen, gleichzeitig auf

den mindestbeitrag von 60 hinzuweisen sehe ich nicht besonders ver-

träglich."

Hallo Schiko,

ich wollte nur ein völlig willkürliches Beispiel bilden und habe zusätzlich den Mindesteigenbeitrag nicht weglassen wollen. Sorry, wenn dies falsch verstanden werden konnte.

5 Antworten

Schiko.am 21.02.2008 | 11:37
Krankengeldbezieher können riestern. Folglich bejahe ich ihre anfrage. MfG.
Vorsichtam 21.02.2008 | 11:59
Grundlage für die Berechnung Ihres zu zahlenden Mindestbeitrags ist in 2008 noch der Bruttojahresverdienst des Jahres 2007. (4% - zu erwartende Zulage(n)). Für das Jahr 2009 berechnet sich der Mindesteigenbeitrag für den Fall, daß Sie das ganze Jahr 2008 Krankengeld beziehen, aus der Höhe (12 Monate)des tatsächlich gezahlten Krankengeld, ansonsten (falls Sie z.B. bis 31.03.2008 Krankengeld beziehen und ab 01.04.2008 wieder versicherungspflichtig beschäftigt sind), zzgl. des ab irgendwann wieder erzieltem Bruttoarbeitsentgelt. MfG
Pinkasam 21.02.2008 | 13:42
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich also dass Netto KG als Bemessungsentgelt mit berücksichtigen, wenn ich die Zulage für 2009 beantrage?
Schiko.am 21.02.2008 | 14:56
Ist natürlich schon klar, wenn das krankengeld erst ab 1.1.2008 gelten ist dies das vorjahreseinkommen im jahre 2009. Die summen in 2008 von 5000 und 15000 zu nennen, gleichzeitig auf den mindestbeitrag von 60 hinzuweisen sehe ich nicht besonders ver- träglich. Habe inzwischen festgestellt- allgemeine meinung- es reichen tatsächlich die 60, somit 5 euro monatlich. Wie hoch wird da die rente werden? Meist wird angespriesen , dies reicht für geringverdiener.Nehme mal den geringverdiener in seiner klassischen form mit 400 monatlich sind es im jahr 4800, davon bei 4% beitrag euro 192 beitragsaufwand, es reichen also nicht 60 euro. Muß natürlich jetzt auch vermerken, durch die zulage von 154 ermässigt sich entsprechend die eigenleistung. Das die zulagen den 4% beitrag als eigenleistung mindern ist ja wesens- inhalt bei der riesterrente. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 21.02.2008 | 15:41
Verstehe dies ja auch, wollte schon länger, auch als befürworter der riesterrente einen hinweis bringen, es wird mit dem geringen betrag von 60 euro im jahr auch schon die riesterrente interessant. Wäre vielleicht schon gar ein thema unter nachrichten, was bringen in dreissig jahren 60 eigenleistung und 154 zulage später mal an rente. In solchen fällen muß ich den teilweisen polemischen berichten im fernsehen bei abhandlung der grundsicherung recht geben, dieser geringe rentenbetrag kürzt später tatsächlich die höhe der grundsicherung entsprechend. Auch nochmals der hinweis, dies war seit beginn der grundsicherung so bekannt, bzw. vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen.
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