Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDas vom Bundesrat am Freitag verabschiedete Eigenheimrentengesetz sieht als "Riesterberechtigte" auch (volle) EM-Rentner vor, sofern diese unmittelbar vor dem Bezug dieser Leistung in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren - also bereits zum berechtigten Personenkreis gehörten. Für die Berechnung des Eigenbeitrags wird die Bruttorente zugrunde gelegt.
Die Kinderzulage erhält gem. § 85 Einkommenssteuergesetz der Zulageberechtigte nur, wenn ihm auch das Kindergeld ausgezahlt wird.
Anspruch auf Kindergeld besteht maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, sofern sich dieses u. a. in Berufsausbildung befindet. Mit der Beendigung der Auszahlung des Kindergeldes an den Zulageberechtigten erhöht sich (durch den Wegfall der Kinderzulage) auch der Eigenanteil des Zulageberechtigten.
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