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Riesterrente

von Angelika04.07.2008 | 21:55
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich habe mir den Riester Rechner angesehen, da man ja jetzt auch als EM Rentner eine Riester Rente bekommen kann. Muss ich bei Bruttojahreseinkommen die Bruttorente vom letzten Jahr eintragen? Kindergeld auch für die Kinder, die ausser Haus leben und ihr Kindergeld selber erhalten, ich aber die Berechtigte bin. Und erhöht sich mein Eigenanteil, wenn mein erstes Kind dann 25 Jahre alt wird? Würde mich freuen über Antworten. Mit lieben Grüssen Angelika

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.07.2008 | 10:46

Das vom Bundesrat am Freitag verabschiedete Eigenheimrentengesetz sieht als "Riesterberechtigte" auch (volle) EM-Rentner vor, sofern diese unmittelbar vor dem Bezug dieser Leistung in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren - also bereits zum berechtigten Personenkreis gehörten. Für die Berechnung des Eigenbeitrags wird die Bruttorente zugrunde gelegt.

Die Kinderzulage erhält gem. § 85 Einkommenssteuergesetz der Zulageberechtigte nur, wenn ihm auch das Kindergeld ausgezahlt wird.

Anspruch auf Kindergeld besteht maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, sofern sich dieses u. a. in Berufsausbildung befindet. Mit der Beendigung der Auszahlung des Kindergeldes an den Zulageberechtigten erhöht sich (durch den Wegfall der Kinderzulage) auch der Eigenanteil des Zulageberechtigten.

12 Antworten

Riester-Fanam 05.07.2008 | 13:34
Haben Sie noch ein kleines Bisschen Geduld! Die selbsternannten Finanzexperten "Maria L.", "Amadé" und "Nix" werden sich schon bald daran machen, kein gutes Haar mehr an der "Rieser-Rente" zu lassen. Sie werden Ihnen stattdessen empfehlen, mindestens 10 Prozent Ihrer fetten EM-Rente in Aktienfonds zu investieren, was angeblich völlig risikolos und unheimlich renditeträchtig sein soll. Viel Spass dabei! Ich selbst bin allerdings mit meinem Riester-Vertrag sehr zufrieden. Zumal keine andere Anlageform z.Zt. stärker gefördert wird!
Schiko.am 06.07.2008 | 08:36
Gratuliere zu ihrem schneid. MfG.
Riester-Fanam 06.07.2008 | 09:32
Es freut mich außerordentlich, dass wir beide offensichtlich einer Meinung sind, lieber "Schiko."! Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag!
Maria L.am 06.07.2008 | 13:35
Hallo Angelika, da Sie auf Ihre Fragen noch keine Antwort erhalten haben, versuche ich es mal, obwohl ich es nicht ganz sicher weiß. Für die Gewährung der vollen Zulagen müssen Sie 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag bezahlen, das wird bei Ihnen wohl die EM-Rente sein. Von diesem Eigenbeitrag werden dann die Zulagen allerdings wieder abgezogen. Sobald die Kinderzulagen entfallen, erhöht sich logischerweise Ihr Eigenbeitrag, das haben Sie richtig erkannt. Wie das mit den außer Haus lebenden Kindern ist, weiß ich nicht. Zusätzliche Steuervorteile werden Sie bei einer vermutlich eher geringen EM-Rente wohl nicht erhalten, falls das das einzige (Familien-) Einkommen sein sollte. Ich kenne Ihre persönliche Situation ja nicht, möchte aber trotzdem darauf hinweisen, daß meines Erachtens die Riester-Rente nur einen sehr kleinen Tropfen auf einem sehr heißen Stein ausmacht. Wenn Sie wirklich gut für Ihr Alter vorsorgen wollen, kommen Sie um eine Beschäftigung mit dem Thema Aktienfonds nicht drumherum. Bei Interesse schreibe ich gerne mehr dazu. Zumindest sollten Sie, wenn es denn Riester sein muß, einen Riester-Fondssparplan in Erwägung ziehen - vorausgesetzt, Sie haben noch mind. 15 Jahre Zeit bis zur Altersrente. Und vor dem Abschluß jeglichen Altersvorsorgevertrags sollten Sie ein sofort verfügbares Finanzpolster in Höhe des 6-12fachen des Nettomonatseinkommens haben (Tagesgeldkonto o.ä.), damit Sie im Fall einer unerwarteten finanziellen Notlage nicht den Altersvorsorgevertrag kündigen müssen - denn das ist immer sehr teuer und sehr unrentabel. Mit freundlichen Grüßen, Maria L.
Kleinspareram 06.07.2008 | 17:10
Ein sofort verfügbares Finanzpolster in Höhe des 6-12fachen Nettoeinkommens sollte man also haben, bevor man JEGLICHEN Altersvorsorgevertrag abschließt? Man merkt sofort, dass Sie zu den Betuchteren Leuten gehören, die sich überhaupt nicht vorstellen können, wie ein Geringverdiener knapsen muss! Natürlich sollte man über einen gewissen "Notgroschen" verfügen aber sechs bis zwölf Nettogehälter besitzt wohl kaum ein Geringverdiener. (Banken und Sparkassen empfehlen z.B. drei - vier Nettogehälter!) Aber gerade für diese Personengruppe ist staatlich geförderte Altersvorsoge besonders wichtig, auch wenn sie keine zehntausend Euro auf dem Tagesgeldkonto liegen haben! Selbst wenn man überhaupt keine nennenswerten Rücklagen besitzt, sollte man, im Rahmen seiner Möglichkeiten, für sein Alter vorsorgen - ob mit oder ohne staatliche Förderung!
Angelikaam 06.07.2008 | 20:28
Hallo und erstmal lieben Dank für die Antworten, ein finanzielles Polster? Das konnte ich nie ansparen, drei Kinder alleinerziehend, der Vater ohne Interesse. Ich bin schon froh 5-6 Euro am Monatsende übrig zu haben. Ich habe noch genug Zeit bis zur Altersrente, bin 46 Jahre alt. Ich denke mit dem Eigenanteil von 60 Euro im Jahr, das ist zu finanzieren, fallen dann nach und nach die Kinderzulagen weg, steigt mein Einkommen für mich alleine ohnehin. Schön wäre ja, wenn die Regierung mal in die Pötte käme und die Abschläge endlich abschaffen würde. Aber wovon träumen wir nachts? Ich bin froh heute nicht erst zwanzig zu sein. Angelika
Maria L.am 06.07.2008 | 21:04
Hallo Angelika, wenn Sie nur den Mindest-Eigenbeitrag bezahlen müssen, dann beziehen Sie zusätzlich zur EM-Rente womöglich auch noch ergänzende Sozialleistungen? Damit kenne ich mich nicht sehr gut aus. Bei Bezug von Sozialleistungen ist privates Sparen meines Wissens gesetzlich verboten (bis auf 750 Euro Ansparbetrag?) - eine Fehlsteuerung durch unseren Gesetzgeber in meinen Augen. :-( Ok, Geringverdiener mit vielen Kinderzulagen, dann lohnt sich die Riester-Rente tatsächlich. Dann würde ich wie schon gesagt raten, einen Riester-Fondssparplan abzuschließen. Suchen Sie mal bei Finanztest nach Infos. Auch Focus Money hat diese Verträge mal im Vergleich getestet. Es gibt nur weniger als 10 Anbieter dafür - die großen deutschen Fondsgesellschaften. Lassen Sie sich bloß keine Riester-Rentenversicherung andrehen und auch keine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. Es sollte ein echter Fondssparplan sein. Zwar dürfen Sie meines Wissens die Fonds nicht selber aussuchen und auch nur ein Teil Ihres Sparbeitrags fließt in die Fonds, aber besser als nichts. Die Rendite-Erwartung ist deutlich höher als bei einem festverzinslichen Vertrag und die Beiträge werden Ihnen als Mindestsumme garantiert - falls Ihnen das zur Beruhigung der Nerven wichtig ist. Der Vorteil bei einem Fondssparplan ist, daß Sie sich an der Wertschöpfung der Wirtschaft direkt beteiligen anstatt nur indirekt (Versicherungen investieren auch in Aktien, aber nur zu einem geringen Teil der Beiträge). Langfristig erhalten Sie so eine weit höhere Rendite als sonst. Sie müssen sich darüber klar sein, daß kurzfristige Wertschwankungen, etwa durch einen Crash, für Sie während der Ansparzeit vorteilhaft und KEIN Grund für eine vorzeitige Kündigung des Vertrags sind. Im Gegenteil: Sie kaufen billig Anteile als "Sonderangebote" ein und realisieren einen umso höheren Ertrag, wenn die Kurse später IRGENDWANN mal wieder steigen. Ein Finanzpolster halte ich aber trotz Ihrer angespannten finanziellen Situation für wichtig, dann eben zur Not in geringerer Höhe. Der Sinn eines Finanzpolsters ist einfach der, den Altersvorsorgevertrag nicht vorzeitig kündigen zu müssen - denn dabei verbrennt man Geld! Viel Geld! Unter Umständen mehr Geld, als man zuvor durch Zulagen kassiert hat! Andererseits haben Sie nicht mehr beliebig lange Zeit, und Aktienfonds sind nur bei Zeiträumen ab etwa 15 Jahren Ansparzeit als "sicher" zu bezeichnen. Da müssen Sie selber abwägen. Sie könnten sich ja auch bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. @Kleinsparer: wenn man beispielsweise 10% des monatlichen Nettoeinkommens regelmäßig spart, dauert es 10 Monate, bis man ein Nettomonatsgehalt zurückgelegt hat. Das ist völlig unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens! Es dauert in der Tat jahrelang, bis man ein Finanzpolster von mehreren Monatsgehältern angespart hat, deshalb ist es auch vorteilhaft, damit sofort anzufangen, sobald man ein regelmäßiges Einkommen hat. Gruß, Maria L.
Amadéam 06.07.2008 | 21:44
Mit diesem Einsatz werden Sie trotz aller Zulagen und Steuervorteile, von denen Sie aktuell vermutlich nichts haben, im Alter leider nicht auf einen grünen Zweig kommen. Weil nächstes Jahr Wahlen sind, hat die Bundesregierung für dieses und im kommenden Jahr den Riester-Faktor ausgesetzt, aber schon jetzt festgelegt, dass diese Unterlassung nachgeholt wird. Dieses gnädige Geschenk der Bundesregierung gleicht auch nicht nur annähernd die Geldentwertung aus. Auf steigende Krankenkassen- und Pflegevers.Beiträge gehe ich gar nicht erst ein. Da es in der Rentenformel aber noch diverse andere Dämpfungs- und Kürzungsfaktoren gibt, können Sie sich an Ihren 10 Fingern ausrechnen, wie die künftigen Rentenanpassungen aussehen werden. Laufende Renten und bestehende Rentenanwartschaften werden schlicht dem Inflationsverzehr preisgegeben. Von dieser gnadenlosen Entwicklung sind diejenigen am meisten betroffen, die jetzt schon am wenigsten haben. Gesetze der Mathematik lassen sich leider auch nicht durch mickrige Zulagen aushebeln. Um Rentensteigerungen zu erzielen, die auch nur annähernd die Inflationsrate ausgleichen, bedarf es eines mindestens zweistelligen Wirtschaftswachstums. http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:I… Sie müssen außerdem noch fest damit rechnen, dass der Staat Ihnen all die netten Zulagen im Alter wieder wegnimmt, weil er sowohl Ihre durch Inflationsverzehr verminderte Schrumpfrente als auch die Riester-Rente von Ihrer künftigen Grundsicherung wieder einbehalten wird. Der folgende Beitrag von Monitor ist immer noch aktuell: http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=928&sid=175 Die Anbieter von Riester-Produkten haben nichts zu verschenken. Wenn Sie es nicht lassen können und unbedingt abschließen wollen, sollten Sie sich unbedingt die Vertragskosten aufschlüsseln lassen. Schon manch einer hat sich hier beklagt, dass er mit den Zulagen allein den Anbieter aufgepäppelt hat.
Kleinspareram 07.07.2008 | 13:42
Bei Bezug von Sozialleistungen ist es KEINESFALLS verboten, "privat zu sparen". Schließlich ist es jedermanns Sache, wofür er seine Regelleistung ausgibt. Wer sparsam lebt, jeden Tag nur trockenes Brot isst und Wasser trinkt, darf ohne weiteres das ersparte Geld "auf die Hohe Kante legen". Erst wenn er seine individuellen Vermögensfreibeträge übersteigt, die bei Hartz4 bei 150 Euro pro Lebensjahr liegen und bei Beziehern von Altersgrundsicherung deutlich niedriger sind, wird das Geld mit den Ansprüchen verrechnet. Sie unterstellen immer wieder, dass JEDER, egal ob er viel oder wenig verdient, ohne weiteres 10 Prozent seines Einkommens sparen kann. Das ist aber nicht zutreffend! Jemand der 3000 Euro netto verdient, kann durchaus 2000 Euro, also 67 Prozent, davon zur Seite legen, ohne dadurch in wirtschaftliche Not zu geraten, während jemand, der nur 800 Euro netto -oder weniger(!)- verdient, soeben über die Runden kommt und noch nicht einmal 5 Prozent seines Einkommens sparen kann! Ich kenne jedenfalls keinen Hartz4-Empfänger, der dazu in der Lage wäre, von seinen 700 Euro, die er monatlich inkluisive Wohnkosten erhält, 10 Prozent, also 70 Euro zu sparen. Wie auch? Nach Abzug der Unterkunftskosten bleiben sage und schreibe 351 Euro zur Bestreitung des Lebensunterhaltes übrig, wovon sogar noch der Haushaltsstrom bezahlt werden muss. Die Regelsätze müssten sogar gekürzt werden, wenn sie offensichtlich 10 Prozent zu hoch wären! Vielleicht haben Sie jetzt verstanden, was ich meine!
Maria L.am 07.07.2008 | 16:06
Hallo Kleinsparer, keinesfalls kann oder will ich mir anmaßen zu entscheiden, ob und wieviel ein Geringverdiener noch sparen kann oder gar muß. Das muß jeder für sich selber entscheiden. Mir erscheint der ALG II - Regelsatz für Alleinstehende auch eher zu niedrig. Und gewiß fällt es bei einem höheren Einkommen leichter, auch prozentual höhere Beträge zu sparen. Aber wer es schafft (vielleicht ist das nur ein kleiner Prozentsatz von besonderen Lebenskünstlern, das kann ich nicht beurteilen), auch von einem geringen Einkommen etwas zurückzulegen, hat auch eine Chance auf Vermögensbildung. Mal abgesehen von den viel zu geringen Vermögensfreibeträgen, die eine Vermögensbildung während des Bezugs von Sozialleistungen verhindern. Aber eines im deutschen Sozialrecht erscheint mir unlogisch. Wenn man davon ausgeht, daß der ALG II - Regelsatz die allerunterste Grenze für das Überleben darstellt: wieso gibt es dann Sanktionen, also z.B. 30% Minderung des Regelsatzes? Das würde doch dann der Verurteilung zum Hungertod gleichkommen, und das wäre doch nach dem Grundgesetz gewiß nicht zulässig. Also entweder kann man vom ALG II - Regelsatz rein theoretisch noch sparen (weil man ja auch von einem gekürzten Regelsatz theoretisch leben können muß) oder die Sanktionen sind verfassungswidrig. Oder mache ich hier irgendwo einen Denkfehler? Nochmal kurz zum Finanzpolster: das ist ein Teil der finanziellen Vorsorge. Es dient der eigenen Sicherheit, um im Fall einer auftretenden Notlage den Altersvorsorgevertrag nicht vorzeitig und teuer kündigen zu müssen. Wie hoch das Finanzpolster sein muß, hängt von den individuellen Risiken ab. Es soll helfen, Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie den notwendigen Ersatz von Haushaltsgegenständen abzusichern. Es ist unsinnig, einen Altersvorsorgevertrag abzuschließen, wenn schon eine kaputte Waschmaschine zur Kündigung dieses Vertrags zwingt. Wer schon eine EM-Rente bezieht, muß für den Fall der Erwerbsminderung natürlich nicht mehr zusätzlich vorsorgen, das verringert dann das notwendige Finanzpolster, das man für den eigenen Bedarf systematisch ermitteln sollte. Da ich hier nun selber mit etwas Bauchschmerzen einen Riester-Fondssparplan empfohlen habe, will ich nochmal auf die wichtigsten Nachteile hinweisen: die zu erwartenden Renditen sind geringer als bei freiem Fondssparen (bei einer sehr hohen Förderquote zieht dieses Argument allerdings nicht). Bei vorzeitigem Tod oder bei Kündigung des Vertrags müssen alle erhaltenen Zulagen/Steuervergünstigungen und auch ein Teil der Erträge zurückgezahlt werden. Bei Tod während der Renten-Phase behält der Vertragsanbieter in den meisten Fällen das angesparte Kapital. Riester-Verträge sind wegen der staatlichen Förderung in besonders hohem Maße zukünftigen politischen Entscheidungen ausgesetzt. Zu erwarten ist beispielsweise die volle KV-/PV-Pflicht auf die Rentenzahlung - analog der heutigen Betriebsrenten. Und nach derzeitiger Gesetzeslage werden Riester-Renten auf eine Grundsicherung voll angerechnet. Allerdings möchte ich dafür plädieren, konsequent auf Eigenverantwortung zu setzen und sich lieber nicht auf staatliche Leistungen zu verlassen. Denn angesichts der Staatsverschuldung ist zu befürchten, daß zukünftig geringere Leistungen als heute gezahlt werden. Und außerdem ist es sicherlich angenehmer, vom eigenen Geld als von staatlichem Geld zu leben. Man entgeht so zumindest den bürokratischen Schikanen und bleibt ein freierer Mensch. Gruß, Maria L.
Kleinspareram 07.07.2008 | 18:49
Alles klar! Zu den Sanktionen wäre allerdings noch anzumerken, dass die ALG_II-Geldleistungen u.U. sogar VOLLSTÄNDIG gestrichen werden können, wenn sich jemand mehrmals weigert, ZUMUTBARE Arbeit anzunehmen, wobei allerdings jede Tätigkeit als zumutbar gilt, die einen weder körperlich noch geistig überfordert. (Kleine Bemerkung am Rande!) Den Hungertod müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht erleiden, weil auf jeden Fall Sachleistungen, wie z.B. Lebensmittelgutscheine gewährt werden. Das sind dann beispielsweise 35 Euro pro Woche, die für SÄMTLICHE Artikel des täglichen Bedarf reichen müssen. Manchmal ist sogar vorgegeben, dass diese Gutscheine nur bei dem Discounter einzulösen sind, bei dem es AL(L)DI(E) die schönen Sachen zum supergünstigen Preis gibt! Die Miete wird in solchen Fällen immer direkt an den Vermieter überwiesen, damit keine Obdachlosigkeit droht. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!
Angelikaam 07.07.2008 | 20:07
Mein Dank an die Expertin, das genau waren meine Fragen! Ich erhalte keine Sozialleistungen, ich jongliere mit Rente, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld. Davon darf ich soviel sparen wie ich will, wenn ich denn könnte. Gruss Angelika
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