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Experten-Antwort

Riesterrente

von lenzi16.11.2011 | 17:48
1413 Ansichten
7 Antworten
Ich habe gelesen das Erwerbsunfähigkeits- rentner garkeine Riesterrente abschließen darf. Meine läuft schon ein paar Jahre. Was mache ich denn jetzt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2011 | 16:34

6 Antworten

Schadeam 16.11.2011 | 18:08
Wer sollte einem freien mündigen Bürger verbieten einen Vertrag abzuschließen? Keiner! Ob Sie hingegen zulageberechtigt sind ist die andere Frage. Aber das sollten Sie eigentlich auch längst wissen: wenn Sie den Vertrag "schon ein paar Jahre" haben, sehen Sie doch in Ihrem jährlichen Kontoauszug ob Sie "all die Jahre" die Zulage bekommen haben. Und was Sie jetzt machen sollen? Das wird Ihnen mit den paar Infos die wir im Forum haben, keiner sagen können.
zeldaam 16.11.2011 | 19:52
Hallo lenzi, natürlich dürfen Sie auch als EU- oder EM- Rentner einen privaten Riester- Vertrag abschließen. Das kann Ihnen keiner verbieten. Eine andere Frage ist natürlich, ob Sie für den Riester- Vertrag auch die Förderung (Zulage + Sonderausgabenabzug) beanspruchen können. Sofern Sie eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt seit dem 01.01.2008 das folgende: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=12342… bzw. auch hier im Forum bereits beantwortet: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… MfG zelda
RentenHausfrauam 16.11.2011 | 22:06
Das ist auch eine Frage die ich mir gerade stelle. Ich bekomme voraussichtlich ein Rente und mein Mann arbeitet weiter. Bin ich dann mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt ???????????? Oder geht in dem Fall mit Riester gar nichts mehr ? Hausfrauen ohne eigenes Einkommen sind doch auch zulagenberechtigt, wenn der Mann arbeitet ????? RentenHausfrau
zeldaam 16.11.2011 | 22:48
Hallo, was für eine Rente werden Sie dann "voraussichtlich" beziehen ??? - als Altersrentnerin sind Sie nicht förderberechtigt - als Bezieherin einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sind Sie unmittelbar förderberechtigt (vgl. meine Ausführungen weiter oben) - als Hausfrau ohne eigenes Einkommen sind Sie ggf. mittelbar förderberechtigt (Ausnahme: während der Kindererziehungszeit 3 Jahre). siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inh… Haben Sie denn schon einen Riester-Verrag abgeschlossen ? Dann erhalten Sie einmal jährlich von Ihrem Anbieter eine Mitteilung über die Höhe des Altersvorsorgevermögens etc. Dort sollten dann auch die ggf. gutgeschriebenen Zulagen erscheinen. Sollte man sich nicht vor Abschluss eines solchen Vertrages über die Förderfähigkeit informieren ?? MfG zelda
DarkKnight RVam 17.11.2011 | 07:43
Hallo Lenzi, die Lösung finden Sie in § 10a Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz: Danach gehören Bezieher einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen voller Erwerbsminderung zum förderberechtigten Personenkreis. Um die volle Zulage zu erhalten müssen Sie 4 Prozent der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr bezogenen Rente in ihren Vertrag einzahlen.
Walter B.am 18.11.2011 | 22:28
Bedauerlicherweise war es so, dass die provisionsabhängigen "Verkäufer" ihr Augenmerk auf die Anzahl der Kunden gerichtet haben. Es fehlte den Leuten an Fachwissen. Meine Empfehlung: Umgehende Kontaktaufnahme mit einem entsprechenden Fachanwalt. Sofern privater Rechtschutz auch im Rentenrecht besteht, werden die Kosten übernommen. Ansonsten bitte an eine entsprechende Verbraucherschutzorganisation (gelbed Seiten) wenden.
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