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Experten-Antwort

Riesterrente

von Diddi17.08.2019 | 13:10
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Hallo, ich habe 2005 einen Riester Banksparplan abgeschlossen. Der Start der Auszahlungsphase ist mit Beginn meines 60. Lebensjahres zum 01.12.2019 geplant. Zwischenzeitlich habe ich 2 Angebote von meinem Anbieter erhalten, die aufgrund der aktuellen Zinsentwickelung leider nur noch 1/3 der ursprünglich prognostizierten monatlichen Rente entspricht. Somit müsste ich ca. 100 Jahr alt werden, um zumindest meinen eingezahlten Nettobetrag zurück zu erhalten . Ist es möglich - anstatt vorzeitig zu kündigen – zum Auszahlungsbeginn (aktuell 01.12.2019) eine förderschädliche Vollauszahlung zu verlangen? Natürlich sind dann alle Zulagen und Steuervorteile zurück zu zahlen. Oder muss der Vertrag zwingend gekündigt werden? Es ist doch korrekt, da der Vertrag in 2005 abgeschlossen wurde und somit über 12 Jahre besteht, dass die erwirtschafteten Kapitalzinsen nur zur Hälfte versteuert werden müssen, oder? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Diddi,

ich raten Ihnen zu einer (wenn auch kostenpflichtigen) Beratung bei einer Verbraucherzentrale.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Modi1969am 17.08.2019 | 13:51
KORREKTURPOST Hallo, wenn Sie sich das Kapital voll auszahlen lassen wollen, dürfte dies nur über Kündigung möglich sein mit den Folgen der schädlichen Verwendung (Rückrechnung sämtlicher Zulagen und Sonderausgabenabzüge, Versteuerung der Erträge..). Dann bliebe wohl nur noch ein Bruchteil übrig. Alternative 1: Teilauszahlung (30 % sollten machbar sein) und der Rest dann verrentet. Somit wäre die Wette auf Ihre Langlebigkeit wenigstens für einen Teil gewonnen. Alternative 2: Wechsel zu einem anderen Anbieter, der das Geld annimmt und ggf. bessere Rente bietet. Finanztest hat vor glaube ich 2 Jahren mal dazu getestet. Gab damals aber nur wenige Anbieter, die das Geld nehmen wollten. Problem könnte auch die wenig verbleibende Zeit bis Dezember sein für den Wechsel. Alternative 3: Sie lassen sich rechnen, wieviel bei Fortbestand bis 65 rauskäme. Dann haben Sie länger Zeit, anderen Anbieter zu finden, der ggf. besser verrentet. Übrigens: ggf. kommt Kapitalisierung förderunschädlich in Betracht (Kleinstrente), die dann mit 5.Regelung versteuert würde. Ihr Einwand mit 12/5 Jahren (hälftige Erträge) dürfte bei Riester-Banksparplan ins Leere gehen; gilt m. Wissens für die steuerl. Behandlung von ab 2005 geschlossenen Kapitallebensversicherungen ( bei 5Jahre Zahlung/12 Jahre Bestand und Vertragsschluss vor 2005 gar steuerfrei)...
Modi1969am 17.08.2019 | 13:47
Hallo, wenn Sie sich das Kapital voll auszahlen lassen wollen, dürfte dies nur über Kündigung möglich sein mit den Folgen der schädlichen Verwendung (Rückrechnung sämtlicher Zulagen und Sonderausgabenabzüge, Versteuerung der Erträge..). Dann bliebe wohl nur noch ein Bruchteil übrig. Alternative 1: Teilauszahlung (30 % sollten machbar sein) und der Rest dann verrentet. Somit wäre die Wette auf Ihre Langlebigkeit wenigstens für einen Teil gewonnen. Alternative 2: Wechsel zu einem anderen Anbieter, der das Geld annimmt und ggf. bessere Rente bietet. Finanztest hat vor glaube ich 2 Jahren mal dazu getestet. Gab damals aber nur wenige Anbieter, die das Geld nehmen wollten. Problem könnte auch die wenig verbleibende Zeit bis Dezember sein für den Wechsel. Alternative 3: Sie lassen sich rechnen, wieviel bei Fortbestand bis 65 rauskäme. Dann haben Sie länger Zeit, anderen Anbieter zu finden, der ggf. besser verrentet. Übrigens: ggf. kommt Kapitalisierung förderunschädlich in Betracht (Kleinstrente), die dann mit 5.Regelung versteuert würde. Ihr Einwand mit 12/5 Jahren dürfte bei Riester-Banksparplan ins Leere gehen; gilt m. Wissens für die steuerl. Behandlung von vor 2005 geschlossenen Kapitallebensversicherungen...
Kulleam 17.08.2019 | 14:18
Beim vorgeschlagenen Wechsel zu einem anderen Anbieter kann der Teufel im Detail stecken, Stichwort Unisex-Tarife.
****am 17.08.2019 | 13:56
Hallo Diddi, schau mal hier, https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente/rieste… Bei einem Banksparplan muss mindestens das eingezahlte Kapital (incl. Zulagen) + Zinsen + evtl. Bonuszahlungen in der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und nicht weniger! Negativzinsen dürfen an den Kunden nicht weiter gegeben werden, also solltest Du ggf. mal eine Beratung in der nächsten Verbraucherberatungsstelle in Betracht ziehen und dann deine Bank nochmal neu rechnen lassen bevor du weitere Entscheidungen triffst. Noch ein schönes WE
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