Die staatliche Förderung einer Riesterrente erfolgt zu nächst über die Gewährung von Zulagen und in einem zweiten Schritt über den sogenannten zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Eine Grundzulage erhält der Sparer für das Jahr 2007 in Höhe von 114,- Euro jährlich. Ab dem Jahr 2008 erhöht sich die Zulage auf 154,- Euro jährlich. Für Kinder kann eine Kinderzulage von 138,- Euro für das Jahr 2007 sowie 185,- Euro ab dem Jahr 2008 gewährt werden. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gezahlt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Über den Anspruch auf Kindergeld entscheidet in der Regel die Kindergeldstelle.
Die Zulagen werden allerdings nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn der sogenannte Mindesteigenbetrag von den Beitragspflichtigen Einnahmen gezahlt wurde. Im Veranlagungszeitraum 2007 beträgt der Mindesteigenbetrag 3 % der maßgebenden Einnahmen, ab dem Jahr 2008 beläuft er sich auf 4 % der maßgebenden Einnahmen. Maßgebende Einnahmen sind die des jeweiligen Vorjahres.
Beispiel: Betrachtung für das Jahr 2007
Beitragspflichtige Einnahmen 2006 = 30.000,- Euro
3 % = 900,- Euro
Der Riestersparer muss allerdings nicht die vollen 900,- Euro selbst einzahlen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Vielmehr kann er die ihm zustehenden Zulagen von den drei Prozent abziehen und somit nur den verbleibenden sogenannten Eigenbeitrag selbst zahlen.
3 % = 900,- Euro
minus Grundzulage 2007 = 114,- Euro
ergibt Eigenbetrag von = 786,- Euro
Der Riestersparer ohne Kind kann folglich im vorstehenden Beispiel mit Zahlung von 786,- Euro im Jahr 2007 ( aus eigenen Mitteln ) die volle Zulage zu erhalten. Steht Kindergeld zu, kann der Eigenbeitrag um weitere 138,- Euro vermindert werden. In diesem Falle reichten 648,- Euro aus, die vollen Zulagen zu erhalten.
Wird eine Kinderzulage allerdings in Abzug gebracht und stellt sich anschließend heraus, dass kein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat, wäre nicht der erforderliche Eigenbeitrag gezahlt worden. Folge wäre eine Kürzung der Zulage. Eine Nachzahlung zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. im Jahre 2008 rückwirkend für das Jahr 2007 ist nicht möglich. Die Zulage für das Jahr 2007 ginge damit teilweise verloren.
Im ihrem Fall ist es deshalb sinnvoll, nur die Grundzulage von 114,- ( im Jahr 2007 ) von den 3 % der maßgebenden Einnahmen abzuziehen, um anschließend auch sicher zu gehen alle Zulagen zu erhalten.
Die Kinderzulage wäre somit das Bonbon für Ihren Riestervertrag.