Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riesterrente & Altersvorsorgewirksame Leistungen

von Fireball14.03.2007 | 18:20
2202 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, die Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers wurde ja in die Altersvorsorgewirksame Leistungen umgewandelt die laut IG-Metall in einen privaten Altersvorsorgevertrag (dieser Vertrag muss gem. § 10 a, § 82 ff. EstG (also den Bestimmungen zur "Riester-Rente" entsprechen) eingezahlt werden soll, jetzt hat mir mein Versicherungsvertretter angeboten diese in meine Riesterrente mit hinein zu nehmen. Als ich mich weiter informiert habe konnte ich sowohl negative wie auch positive Äusserungen ernten. Ich wollte wissen macht es Sinn diese mit hinein zunehmen oder ist es für den Vertrag sogar schädlich, da es ja vom Brutto eingezahlt wird und wie sieht es mit der späteren Versteuerung (Krankenversicherung,...) aus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für positive oder negative Aspekte von Riesterprodukten (ebenfalls für andere Privatformen von Rentenversicherungsverträgen) können wir leider keine Aussagen machen. Haben Sie bitte Verständnis.

3 Antworten

Bernhardam 14.03.2007 | 20:03
Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Durch die Einbeziehung betrieblicher Altersvorsorge (der betrieblichen § 10a EStG Riester-Rente) in einen privaten Riester-Vertrag wird dieser kontaminiert, und die späteren Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse insgesamt als betriebliche Altersvorsorge behandelt und voll verbeitragt. Das ist eine brutal effiziente Methode, Geld zu verbrennen, weil dadurch die insgesamt aufzubringenden Kranken- und Pflegekassenbeiträge DREIMAL so hoch werden (jetzt Arbeitnehmeranteil, später nochmals Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Aus demselben Grund sollte auch keinerlei Riester-Förderung über den Betrieb laufen. Denn Beiträge nach § 10a EStG sind effektiv IMMER steuerfrei, und zwar aufgrund der Günstigerprüfung des Finanzamts. Es bringt also keinen zusätzlichen Vorteil, diese im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge aufzubringen, denn mehr als vollständig steuerfrei geht eben nicht. Riester-Verträge als betriebliche Altersvorsorge sind deshalb - bitte verzeihen Sie mir das harte Wort - die Vorsorgeform für Vollidioten, und natürlich für normale, gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer grundsätzlich nicht rentabel. Wenn "Riester", dann bitteschön immer "privat".
Fireballam 15.03.2007 | 15:46
Hallo Herr Bernhard, danke für Ihre Antwort. Ich hätte noch eine Frage was soll man danndann mit den Altersvorsorgewirksame Leistungen machen?
Bernhardam 15.03.2007 | 18:31
Wenn es der Arbeitgeber zusätzlich bezahlt (wie z.B. bei Azubis), möglichst als normale betriebliche Altersvorsorge durchführen. Wenn es sich nur um Entgeltumwandlung handelt (gleich in welcher Form), zum Ende des Jahres 2008 einstellen: Danach ist Entgeltumwandlung für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer mit normalem Einkommen nicht mehr rentabel, weil Sozialabgaben auf die Beiträge UND die Leistungen gezahlt werden müssen. Anstatt der Entgeltumwandlung kann man einen PRIVATEN Riester-Vertrag abschliessen, oder besser (für Männer - wegen Unisex-Tarif) einen bestehenden Riester-Vertrag aufstocken. Beiträge in Riester-Verträge sind bis zu den Höchstgrenzen IMMER und für JEDEN effektiv steuerfrei (Günstigerprüfung) und werden (nur!) bei privaten Verträgen sozialabgabenfrei ausgezahlt. Niemals einen Riester-Vertrag als betriebliche Altersvorsorge durchführen (Kombination aller Nachteile, unrentabel). Verbindungsleute und Betriebsräte der IG Metall auf das Problem mit den dreifachen Krankenkassenbeiträgen ab 1.1.2009 ansprechen ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026