Hallo Helga ,
die vorzeitige Auflösung des Riestervertrages vor Beginn der Auszahlungsphase führt dazu , dass alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen und der ausgezahlte Betrag zu versteuern ist. Der Betrag kann also wesentlich niedriger ausfallen als erwartet.
Anders ist es beim sogenannten Wohn-Riester: Wer ein Eigenheim kauft, baut oder barrierefrei umbauen lassen will, kann sich sein Riester-Kapital bereits vor Rentenbeginn auszahlen lassen – und zwar ohne finanzielle Nachteile. Betroffene bleiben im Genuss der vollen staatlichen Förderung. Die Auszahlung müssen sie erst ab Rentenbeginn monatlich versteuern.
Wohnriester kommt allerdings bei altersgerechtem barrierefreiem Umbau in Betracht, nicht bei einer "normalen" Sanierung.
Hier mehr dazu :
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-geht-Wohn-Riester/so-geht-wohn-riester_node.html
Viele Grüße
Ihre Deutsche Rentenversicherung