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Experten-Antwort

Riesterrente, frühestmöglicher Auszahlungstermin mit 60

von Holger Horn10.12.2025 | 14:04
514 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe 2007 einen DWS Riesterrentenvertrag geschlossen, Beginn der Auszahlphase mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Bis 2025 habe ich Beiträge bezahlt, im September 2025 beitragsfrei gestellt. Im November 2025 bin ich 60 Jahre alt geworden. Ist es bei dieser Konstellation möglich, dass ich bereits jetzt bei der DWS folgendes -förderungsunschädlich -beantragen kann: a) Auszahlung von 30 % als Teileinmalzahlung b) Beginn der monatlichen Rente. Die DWS hatte sich gefühlt immer dagegen ausgesprochen, den Termin vorzuziehen, da der aktuelle Garantiewert geringfügig höher war (ist) als der Gegenwert des Fondsguthabens. Wie ist die Rechtsposition?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Beginn Ihrer Auszahlungsphase wurde bei Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Riester-Anbieter festgelegt. Wollen Sie sich Ihre Riester-Rente vor diesem Zeitpunkt auszahlen lassen, gibt es hinsichtlich der Zulagen und Besteuerung ein paar wichtige Dinge zu beachten.

Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente und wird zum vertraglich vereinbarten Beginn ausgezahlt. Grundsätzlich liegt der Beginn Ihrer Riester-Rente zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Der frühste Rentenbeginn sowie die garantierte Mindestauszahlung sind in Ihren Vertragsunterlagen vermerkt und Bestandteil Ihrer Vertragsbedingungen. Die Auszahlung erfolgt automatisch über Ihren Anbieter.

Die Höhe Ihre Riester-Rente setzt sich dann mindestens aus Ihren Einzahlungen und der Riester-Zulage zusammen.

Allerdings ist der Betrag der Teilauszahlung begrenzt. Zu Beginn Ihrer Auszahlungsphase können Sie sich einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Der verbleibende Restbetrag fließt dann in die lebenslange Riester-Rente, die monatlich ausgezahlt wird.

Nähere Einzelheiten können Sie aber nur mit Ihrem Riester-Anbieter abstimmen. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Volkeram 10.12.2025 | 19:49
Lesen Sie Ihre Vertragsunterlagen und nehmen Sie Bedarf Kontakt zu Ihrem Anbieter (DWS) auf. Die deutsche Rentenversicherung kann und wird sich zu Einzelheiten Ihres Vertrags nicht äußern.
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