Den Sachverhalt verstehe ich so, dass Ihr Ehemann aufgrund rentenversicherungspflichtiger Berufstätigkeit unmittelbar förderberechtigt ist - Sie als dessen Ehefrau damit (als Hausfrau) mittelbar förderberechtigt sind (vgl. auch § 79 Satz 2 EstG).
Neben der jeweiligen Grundzulage von derzeit 114 Euro/Jahr fallen für jedes Kind zusätzlich 138 Euro/Jahr an Zulagen an. Letztere können auch auf Antrag entweder Ihnen oder dem Ehemann insgesamt zugeteilt werden.
In der Mehrzahl dieser Fälle werden die Kinderzualgen dem mittelbar Berechtigten (also Ihnen) gutgeschrieben um ansatzweise Geld in den Vertrag fließen zu lassen.
Der vom Ehemann zu leistende Mindesteigenbeitrrag (derzeit 3 % des in 2006 erzielten SV Brutto) reduziert sich indes dennoch um die Ihnen als Ehepaar insgesamt zustehenden Zulagen (bei 3 Kindern wären dies derzeit 642 Euro).
Im Rahmen der sogen. Günstigerprüfung wird dann beim Ehemann als unmittelbar Riester Berechtigten der zusätzliche Sonderausgabenabzug geprüft, der derzeit 1.575 Euro/Jahr beträgt.
Was die Vertragsform angeht, so eröffnen sich hierzu (bei privater AV) grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Banksparpläne (in der Ansparphase geringe Kosten dafür auch "vorhersehbare" Renditen)
Fondssparpläne (hohe Renditen realiserbar) oder Rentenversicherungen (vgl. hierzu u.a. Finazteste Heft 12/2007).
Neben der site von www.ihre-vorsorge.de lifert auch Stiftung Warentest hierzu gute Informationen. Produktübersichten gab/gibt es regelmäßig im Rahmen der Zeitschrift Finanztest zuletzt in der Dezember Ausgabe 2007.
Darüber hinaus kann als weiterführende Literatur das Heft "private Altersvorsorge" von Finanztest empfohlen werden.
Soweit Sie sich mit dem Thema Altersvorsorge noch nicht befasst haben, sich für die nähere Zukunft aber eine guten Überblick und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen lassen möchten, ist ein Besuch des Kurses Altersvorsorge macht Schule an Ihrer VHS zu empfehlen, vgl. http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/
PS: Altersvorsorge ist eine individuelle Angelegenheit die insbesondere davon abhängig ist, welches Versorgungsziel Sie erreichen möchten, welche Risiken Sie bereits abgesichert haben und welche fianziellen Mittel denn dafür überhaupt zur Verfügung stehen ( d.h. zuerst Absicherung der der die Existenz bedrohenden Risiken, Liquidität und insbes. Entschuldung vor Altersvorsorge).
MfG
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