Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Sofern Sie einen Minijob antreten, ist es erforderlich auf die gesetzlich vorgesehene Versicherungsfreiheit zu verzichten, d. h. ein "normaler" Minijob bei dem nur der Arbeitgeber die 15 Prozent Pauschalbeitrag zahlt genügt nicht, die Zulagen zu erhalten. Vielmehr ist es erforderlich diesen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Dies geschieht durch die Verzichtserklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Sie zahlen dann die fehlenden 4,9 % auf den Pauschalbeitrag auf, in der Gesamtsumme werden dann wieder 19,9 Prozent Beitrag vom Einkommen gezahlt. Damit Sie in dieser Konstellation auch den vollen Zulagenanspruch realisieren können, müssen Sie in den Riestervertrag ebenfalls mindestens 60,- Euro jährlich als Mindesteigenbeitrag selbst einzahlen.