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Riesterrente in Einkommensteuererklärung

von Toni01.04.2008 | 13:10
1522 Ansichten
4 Antworten

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WAS muss ich WO in WELCHEN Anlagen der Einkommensteuererklärung eintragen um meine Riester-Renten-Beiträge anzugeben bzw. abzusetzen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.04.2008 | 14:45

Ich kann mich 'Vorsicht' nur anschließen. Die Beträge für die Anlage AV können Sie der Bescheinigung Ihres Anbieters nach §10a EStG entnehmen und übertragen diese 1:1 in Ihre Erklärung. Die Bescheinigung nach §10a EStG ist zudem der Steuererklärung beizufügen.

3 Antworten

Vorsichtam 01.04.2008 | 13:15
Hallo! Sie benötigen die Anlage AV zur Einkommensteurerklärung. Dort tragen Sie den Gesamtbetrag Ihrer eigenen Einzahlungen des gesamten Jahres zzgl. der Zulage(n), die zu erwarten sind für das betreffende Jahr. Bsp.: Sie haben 50,-Eur monatl. gezahlt und erwarten für das Jahr 2007 die Grundzulage vom Staat in Höhe von 114,- Eur. Dann tragen Sie 714,- Eur ein. Vorausgesetzt Sie haben den Mindesteigenbeitrag entsprechend Ihres Einkommens aus 2006 (3% abzgl. Zulage) voll gezahlt. Ihr Anbieter müßte Ihnen auch schon eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zugesandt haben. Dort stehen die entspr. Daten. MfG
Toniam 01.04.2008 | 13:44
die eingegangenen staatlichen Zulagen werden aber (laut meines Anbieters) erst im folgenden Jahr angegeben - auf dem erhaltenen Schreiben steht da noch 0,- € und ein paar Euro für "erwirtschaftete Erträge" sowie "Ergebnis aus Fondsentwicklung. Ich habe auch erst im April 2007 angefangen aber eine Differenz zu den 1. 3 Monaten gezahlt.
Schiko.am 01.04.2008 | 19:50
Sie wissen es ja schon, den auf ausdruck der elekronischen lohnsteuerbescheinigung für 2007 eingetragenen brutto- betrag von zeile 3- übernehmen sie auf zeile 5-der anlage AV. Beim hauptvordruck zeile 75 Für die geleistete........... machen sie bei Stpf./Ehemann ein X, dann lauft alles in geordneten bahnen. Natürlich ist neben dem formular AV die bescheinigung nach § 10 a Abs.5 EStG zur vorlage beim finanzamt bei- zulegen, hier ist der geleistete beitrag( ohne zulage) für das jahr 2007 von der versicherungsgesellschaft bestätigt. Ergibt sich aufgrund der gesamtbeitragszahlung eine steuer- erstattung wird dies berücksichtigt. Im gleichen atemzug erhöht die grundzulage, etc . den er- rechneten steuerbetrag der auf das zu versteuernde einkom- men anfällt. Mit freundlichen Grüßen.
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