Ich kann mich 'Vorsicht' nur anschließen. Die Beträge für die Anlage AV können Sie der Bescheinigung Ihres Anbieters nach §10a EStG entnehmen und übertragen diese 1:1 in Ihre Erklärung. Die Bescheinigung nach §10a EStG ist zudem der Steuererklärung beizufügen.