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Zur Moderatoren-Antwort springenIch kann mich 'Vorsicht' nur anschließen. Die Beträge für die Anlage AV können Sie der Bescheinigung Ihres Anbieters nach §10a EStG entnehmen und übertragen diese 1:1 in Ihre Erklärung. Die Bescheinigung nach §10a EStG ist zudem der Steuererklärung beizufügen.
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