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Riesterrente krankenversicherungspflichtig ?

von Wernereiskalt07.09.2008 | 15:02
1606 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hatte diese Woche 2 Beratungstermine Riesterrente 1x ja auf Riesterrente muss ich mit 67 KV Beiträge zahlen 1x nein Vorteil von Riester KV frei. Was stimmt denn nun ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.09.2008 | 15:21

Zur Frage der Krankenversicherungspflicht wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

4 Antworten

Realistam 07.09.2008 | 15:10
Riester-Renten unterliegen NICHT der GKV-Pflicht! Sie werden allerdings dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Aber NUR wenn der individuelle Steuerfreibetrag überschritten wird, muss Einkommensteuer gezahlt werden!
Wernereiskaltam 07.09.2008 | 16:29
Danke für die Info. Wo finde ich so etwas zum Nachlesen ?
Unbekanntam 07.09.2008 | 17:47
Die Auskunft von Realist ist so nicht richtig. Sofern Sie eine Riesterrente über Ihren Arbeitgeber in Form einer betrieblichen Altersvorsorge abschließen fallen sehr wohl Krankenkassenbeiträge an, ansonsten nicht. Wobei Sie hierfür keien Rechtsgarantie haben, da der Staat es sich bisdahin noch wahrscheinlich anders überlegt. Im Alter wenn die 10 Millionen Riesterverträge ausgezahlt werden, werden dem Staat noch das Wasser im Mund laufen.
juditham 10.09.2008 | 17:36
Entscheidend ist ihr späterer Status in der GKV. Sind Sie in der 2. Hälfte ihres Erwerbslebens in der GKV , so können Sie später in die KV der Rentner, dann ist nur die Rente der DRV und die Betriebsrente ausschlaggebend für den KV Beitrag, sind Sie aber als Rentner freiwilliges Mitglied der GKV so werden jegliche Einnahmen, sprich Riester- Rürup- private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Mieten, Zinsen etc zur Berechnung Ihres KV Beitrages herangezogen, bis zu einem Höchstbeitrag natürlich.
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