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Riesterrente Tod des Förderberechtigten

von asdnasd04.11.2008 | 17:53
1164 Ansichten
5 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, was passiert beim Tod des Förderberechtigten: I. Während Ansparphase a, mit eigenem Kapital b, mit Zulagen c, mit evtl. Steuererleichterungen in der Alternative I: Keine Regelung für die Hinterbliebenen Alternative II: Regelung im Vertrag f. Ehefrau und Kinder Bzw. II. in der Auszahlungsphase Da liest man so viele unterschiedliche Sachen. Vielen herzlichen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo asdnasd,

beim Tod des Riestersparers in der Ansparphase ist zu unterscheiden, ob der Verstorbene verheiratet war oder nicht.

Falls ein überlebender Ehegatte da ist, so kann er das angesparte Vermögen einschließlich der Zulagen auf seinen eigenen geförderten Vertrag übertragen lassen. Diese Verwendung ist unschädlich.

Sollte kein eigener Vertrag vorhanden sein, so kann er sich den angesparten Betrag auszahlen lassen, muss aber die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückzahlen, da es sich dann um eins sogenannte schädliche Verwendung handelt.

4 Antworten

Hinweisam 04.11.2008 | 18:17
Die Antwort darauf steht in IHREM Vertrag...
sadnsasdam 04.11.2008 | 18:39
...danke für den Hinweis. Eigentlich will ich mich hier soweit informieren, entscheiden zu können, ob ich überhaupt einen Vertrag will. Daher hätten mich die Regelungsoptionen interessiert. Dennoch danke für die Mühe und schönen Abend
Schiko.am 04.11.2008 | 19:35
In bayern sagt man dazu: " Hirngespinst"
Hinweisam 04.11.2008 | 19:23
Dann warten wir doch mal, was Dr. Schiko. dazu sagt :-)
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