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Experten-Antwort

Riesterübertrag nur über Neuabschluss möglich

von Zwick13.01.2022 | 21:22
108 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin zusammen, Ich habe eine kurze Frage zur Übertragung von Riesterguthaben. Mein Vater ist verstorben und ich unterstütze meine Mutter bei den ganzen bürokratischen Themen (Rente, Bank und auch Riester). Mit Riester, und vor allem mit der Übertragung von Guthaben, kenne ich mich aber nicht aus. Beide Eltern haben einen Riestervertrag, beide bereits in der Auszahlung. Die R+V hat immer darauf hingewiesen, dass das Guthaben meines Vaters idealerweise auf den Vertrag meiner Mutter übertragen werden sollte, damit die Zulagen nicht verloren gehen. Dem Rat sind wir gefolgt, haben nun aber die Info erhalten, dass meine Mutter keinen Unisex-Vertrag hat und eine Übertragung daher nicht möglich sei. Sie soll nun eine neue Riester-Rentenversicherung abschließen, damit die Zulagen erhalten bleiben. Abschluss- und Vertriebskosten fallen nicht an. Auf der Einverständniserklärung für den Abschluss der Versicherung steht nun: Versicherungsbeginn 1.12.21 Rentenbeginn 1.12.21 Garantiezeit: 16 Jahre Ist sowas tatsächlich der sinnvollste Weg? Gehe ich recht in der Annahme, dass der Vertrag dann ab 1.12.beginnt und einfach nur eine Rentenzahlung erfolgt? Es werden ja hoffentlich keine monatlichen Zahlungen fällig, da bereits die Rente begonnen hat. Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen. Die Damen von der R+V konnte schon bei den damaligen Nachfragen nicht mit Wissen Punkten, daher bemühe ich hier mal die Experten. Danke und viele Grüße Zwick

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Zwick,

wenn der Anbieter diese Angaben wie beschrieben gemacht hat, gehen Sie grundsätzlich richtig in Ihrer Annahme zum Beginn und zur Zahlung.

Wie bereits von "Bernd" erwähnt, ist Ihre weitere Anfrage pauschal nicht zu beantworten, da hier noch weitere Faktoren zu berücksichtigen sind. Sie sollten am besten Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen, und dort ein Intensivgespräch zur Altersvorsorge buchen.

Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Darüber hinaus sollten Sie aufgrund der komplexen Regelungen im Steuerrecht Kontakt mit einem Steuerberater aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Berndam 13.01.2022 | 21:26
Da das Anliegen schon sehr speziell ist, empfehle ich, nichts voreilig zu unterschreiben und eine neutrale Beratung z.B. bei einer Verbraucherzentrale.
Deutsche Rentenversicherung
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